von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2024-02-28
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-28
Wortprotokoll
Um was geht es in diesem Geschäft und in den beiden Entwürfen? Mit gezielten Massnahmen im Straf- und Massnahmenvollzug soll die Sicherheit verbessert werden. Die Massnahmen betreffen das Strafgesetzbuch und das Jugendstrafgesetz. Der Bundesrat hat dieses Geschäft sehr sorgfältig vorbereitet. Es wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Ständerat hat aufgrund dieser Vernehmlassung und der vielen negativen Rückmeldungen diverse kritische Punkte gestrichen. Auch unsere Kommission hat Fachleute befragt, um sich selbst ein Gesamtbild in dieser heiklen Frage der Rechtsetzung zu machen.
Die Vorlage geht auf eine Motion Caroni zurück, welche die eidgenössischen Räte angenommen haben. Die Hauptzielsetzungen des Bundesrates und die Anpassungen des Ständerates werden von der FDP-Liberalen Fraktion befürwortet. Es ist dies einerseits eine Anpassung im Schweizerischen Strafgesetzbuch im Entwurf 1, wo es um die unbegleiteten Hafturlaube für verwahrte Straftäterinnen und Straftäter geht, und andererseits eine Änderung im Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht, das Jugendstrafgesetz, im Entwurf[NB]2. Gerne wiederhole ich, um was es hier eigentlich genau geht:
Unter bestimmten Bedingungen soll die Verwahrung von jugendlichen Straftätern, die höchstens 25 Jahre alt sind, ermöglicht werden. Bei den Jugendlichen, die verurteilt werden, kann darum ein Verwahrungsvorbehalt ausgesprochen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie nach Ende ihrer Strafe weiterhin eine ernsthafte Gefahr für andere Menschen darstellen.
Heute sieht das Jugendstrafgesetz keine solche Sicherheitsmassnahme vor. Möglich ist heute eine fürsorgerische Unterbringung. Diese kann im Anschluss an eine Strafe beantragt werden. Diese fürsorgerische Unterbringung soll aber den Betroffenen vor sich selber schützen und ist nicht zulässig, wenn es darum geht, andere zu schützen.
Auch die Kantone mit den entsprechenden Konferenzen unterstützen diese Massnahmen.
Zum Entwurf 1: Diese Massnahme ist aus unserer Sicht überzeugend, weil damit die Sicherheitsdefizite im Umgang mit gefährlichen Straftätern behoben werden können. Tragische Fälle zeigen auch, dass unbegleitete Urlaube leider für weitere Straftaten missbraucht werden. Deshalb ist es auch angemessen, unter gewissen Umständen keine unbegleiteten Urlaube zu bewilligen. Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf den Entwurf 1 einzutreten und den Nichteintretensantrag abzulehnen.
Zum Entwurf 2: Uns ist klar, dass im Jugendstrafrecht der Täter, die Täterin im Fokus steht und alles getan werden muss, damit die Jugendlichen nicht weitere Straftaten begehen, bzw. dass sie davon abgehalten werden müssen, solche zu begehen. Die Resozialisierung muss immer im Vordergrund sein.
Unsere Fraktion ist sich bewusst, dass die Einführung der Verwahrung im Jugendstrafrecht eine einschneidende Massnahme darstellt. Die Anhörung von Fachleuten hat ergeben, dass es angezeigt ist, nur Personen zu verwahren, die die Straftat nach Vollendung des 16.[NB]Altersjahrs begangen haben und bei denen nach Beendigung der Strafe oder der Massnahme eine ernsthafte Gefahr besteht, dass sie wieder einen Mord begehen. Eine solche Konstellation dürfte glücklicherweise sehr selten vorkommen. Der Bundesrat nennt zwölf Fälle, in denen Jugendliche einen Mord begangen haben, dies in der Zeitspanne von 2010 bis 2020. Davon wären vier oder fünf von der neuen Regelung betroffen. Ich habe hier eine andere Zahl als mein Vorredner, aber es handelt sich zum Glück um sehr wenige Fälle.
Es ist völlig richtig, dass sich die Verwahrung auf den Tatbestand des Mordes und auf eine bestehende Gefahr für Dritte bei Entlassung aus einer geschlossenen Unterbringung beschränkt. So wird in jedem Fall die Schwere dieser Massnahme berücksichtigt. Es muss allen bewusst sein, dass diese Massnahme äusserst sorgsam angewendet werden soll. Aber, und das ist sehr wichtig, mit dieser Vorlage wird die von Ständerat Caroni bemängelte Sicherheitslücke im Gesetz geschlossen. Ich muss schon sagen: Es geht hier um Mord! Unabhängig vom Alter der Täterschaft handelt es sich dabei nicht um eine Bagatelle. Darum sind wir von der FDP-Liberalen Fraktion klar dafür, dass sich diese Bestimmung auf den Tatbestand des Mordes beschränkt und dass es keine Ausweitung auf andere Tatbestände geben soll.
Wir sind aber dafür, dass die Freiheitsstrafe über vier Jahre dauern kann, dass es bis zu sechs Jahre Freiheitsentzug geben kann. Dies scheint uns eine gute Lösung, damit einerseits das Gericht sich genau überlegen muss, wieso es einen Freiheitsentzug in einer bestimmten Länge verfügen will, und damit man andererseits diese Jugendlichen länger, auch sechs Jahre lang, quasi therapieren kann, länger Massnahmen anwenden kann, sodass es bestenfalls gar nicht zu einer Verwahrung kommt.
Die FDP-Liberale Fraktion ist - ich habe es bereits angetönt - gegen eine Ausweitung der Verwahrung auf andere [PAGE 111] Straftatbestände bei Jugendlichen, wie dies von einer Minderheit gefordert wird. Die Fokussierung auf Mord erscheint uns richtig, und die Ausweitung auf andere Straftatbestände lehnen wir dezidiert ab. Wir lehnen auch den Antrag auf Nichteintreten ab, weil wir es wichtig finden, dass wir hier die Verwahrung einführen, um, wie erwähnt, diese Sicherheitslücke zu schliessen.
Ich werde mich jetzt auch noch kurz zu den Minderheitsanträgen äussern und unsere Position begründen; ich werde nachher nicht mehr dazu reden. Zu den Minderheiten beim Entwurf[NB]1: Eine Minderheit will, dass bei einem Wiederholungsfall eine Verwahrung angeordnet werden kann. Die Gefährdung sei bei solchen Tätern erhöht. Eine Verwahrung darf aber nicht automatisch erfolgen, da sonst die Verhältnismässigkeit ausgehebelt würde. Die Verwahrung soll erst dann zum Zuge kommen, wenn alle anderen möglichen Massnahmen keine Wirkung zeigen.
Ein auf verwahrte Straftäter beschränktes Verbot von Vollzugsöffnungen in geschlossenen Einrichtungen macht durchaus Sinn. Wir lehnen darum den Antrag der Minderheit Brenzikofer ab, diese Regelung nicht einzuführen. Die FDP-Liberale Fraktion bittet beim Entwurf 1, immer der Mehrheit zu folgen.
Zu den Minderheiten beim Entwurf 2: Die Minderheit Steinemann will in Artikel 15 Absatz 5 die weiteren Tatbestände vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung und Vergewaltigung als Voraussetzungen für eine Verwahrung einfügen, was auch Auswirkungen auf weitere Artikel hätte. Unsere Fraktion ist gegen diese Ausweitung. Die Unterscheidung bzw. Möglichkeit der Strafabstufung bei diesen Verbrechen gebietet es, differenziert vorzugehen. Der Antrag der Minderheit Walder, Artikel 25a, also den Verwahrungsvorbehalt, zu streichen, entspricht eigentlich einem Nichteintretensantrag, da damit alle Artikel, die man neu eingeführt hat, wieder rückgängig gemacht werden sollen. Unsere Fraktion lehnt die Anträge der Minderheiten Steinemann und Walder ab, denn diese Anträge würden die mit den Änderungen beabsichtigten Wirkungen schwächen oder gar aufheben.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, alle Minderheitsanträge abzulehnen und immer der Mehrheit zu folgen. Dies gilt für den Entwurf 1 ebenso wie für den Entwurf[NB]2.