AB 333926
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-02-28
Wortprotokoll
Die Fragen, die wir uns hier zu stellen haben, sind: Wie geht unsere Gesellschaft mit gefährlichen Straftäterinnen und Straftätern um? Wie geht unsere Gesellschaft mit gefährlichen, ja sehr gefährlichen Jugendlichen um? Diese Fragen müssen wir uns vor Augen führen, denn sie sind bei der Beantwortung entscheidend.
Wenn ich "gefährlich" sage, dann meine ich gefährlich. Die Änderungen bei den Jugendlichen betreffen den Mord, und zwar ausschliesslich Mord, das heisst die qualifizierte vorsätzliche Tötung. Juristisch formuliert: Eine vorsätzliche Tötung ist als Mord zu qualifizieren, wenn der Täter besonders skrupellos handelt, namentlich wenn sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich sind. Es geht also um Jugendliche, die vorsätzlich und in einer besonders verwerflichen Art und Weise jemanden getötet haben.
Bei Erwachsenen sprechen wir von Verwahrung nicht nur bei Mord, sondern auch bei vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung - einfach damit Sie wissen, über was wir hier diskutieren.
Wie wollen wir damit umgehen? Wie wollen wir unsere Gesellschaft vor den schlimmsten Straftäterinnen und Straftätern schützen? Für die Mitte-Fraktion ist klar und zentral: Der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Täterinnen und Tätern geht dem Schutz der Täterinnen und Täter vor. Der Antrag auf Nichteintreten der Fraktionen der SP und der Grünen folgt einer anderen Konzeption. Sie setzen den Schutz der Täterinnen und Täter vor denjenigen der Gesellschaft. Das ist falsch, und es ist gleichzeitig gefährlich. Tragische Fälle in der Vergangenheit - und ich möchte diese nicht alle hier auflisten - belegen dies.
Wie wollen wir nun mit diesen gefährlichsten Täterinnen und Tätern umgehen? Ja, die Schweiz hat vor Jahren die Verwahrung eingeführt - für ebendiese sehr gefährlichen Personen, bei denen weder ein befristeter Freiheitsentzug noch therapeutische Massnahmen wirken. Bereits diese beiden Elemente zeigen, um was für Menschen es sich hier handelt. Die Verwahrung ist in Artikel 64[NB]ff. des Strafgesetzbuchs geregelt, und zwar klar. Damit Sie mich richtig verstehen: Das ist richtig und wichtig, denn die Verwahrung ist das allerletzte und auch das schärfste Mittel, das bei Straftäterinnen und Straftätern angewendet wird.
Worum geht es in den vorliegenden Entwürfen? Erstens geht es darum, dass bei Mord neu für Jugendliche eine Verwahrung möglich sein soll. Zweitens geht es darum, dass bei jemandem, der als Erwachsener wiederholt einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begeht, ebenfalls eine Verwahrung vorausgesetzt werden kann. Drittens geht es darum, bei verwahrten Personen neue, striktere Regeln für den begleiteten Urlaub oder den Urlaub an sich einzuführen.
Das sind drei zentrale Punkte zum Schutz der Gesellschaft. Nochmals: Wir reden hier von Mörderinnen und Mördern, wir reden hier von Töterinnen und Tötern, und wir reden hier von Vergewaltigerinnen und Vergewaltigern. Wir reden von Menschen, die schwerste Straftaten begangen haben. Wir reden von Menschen, die höchst gefährlich sind - nicht von Kleinkriminellen. All das will die Ratslinke mit ihren Nichteintretensanträgen offensichtlich nicht akzeptieren. Sie ist auch nicht bereit, dies zum Schutze der Gesellschaft zu tun. Klar kommt jetzt das Argument, im Strafrecht gehe es um Resozialisierung. Ich bin der Letzte, der das verneinen würde. Die Resozialisierung ist ein zentrales Element des Strafrechts und des Strafvollzugs. Nur reden wir hier eben gerade von Fällen, in denen eine Resozialisierung nicht funktioniert. Dafür braucht es ein anderes Regime. Das heisst aber nicht, dass für 99 Prozent der Fälle eine Resozialisierung nicht auch zukünftig im Mittelpunkt stehen würde. Hier geht es, ich habe es bereits erwähnt, um den Schutz der Gesellschaft.
Und einfach pro memoria: Die Mitte hat sich immer für faire Verfahren eingesetzt. Die Mitte hat beim Strafprozessrecht mitgeholfen, Verteidigungsrechte auszubauen, denn wer beschuldigt ist, soll sich verteidigen können. Aber wer einmal rechtskräftig verurteilt ist, der soll eine harte, faire Strafe erhalten.
Und schlussendlich steht die Mitte - ich sage es Ihnen gerne - halt für den Auftrag ein, den wir haben, die Gesellschaft vor den gefährlichsten Menschen in diesem Land zu schützen. Und das können wir in diesen wenigen Ausnahmefällen mit der Verwahrung am besten, bei Mord halt eben auch bei Jugendlichen. Ich werde anschliessend noch im Detail darauf eingehen, worin die Spezifizierung bei Jugendlichen genau besteht. Und ich werde Ihnen auch zeigen, warum wir uns da eben auf die Straftat Mord beschränken.
In diesem Sinne: Schützen wir die Gemeinschaft vor den gefährlichsten Täterinnen und Tätern, und treten wir auf diese beiden Vorlagen ein.