Jans Beat · Bundesrat · 2024-02-28
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-02-28
Wortprotokoll
Ich versuche es noch einmal zu erklären: Der Bundesrat sieht die Möglichkeit der Verwahrung tatsächlich vor. Er geht aber nicht so weit, dass er einen Automatismus einführen will, der in jedem Fall zur Anwendung kommt. Er sieht aber sehr strenge Bedingungen vor. Das tut er, weil - Sie haben es vorhin ein bisschen süffisant kommentiert - das Gehirn dieser Menschen tatsächlich noch in Entwicklung ist. Sie werden für ihre Straftaten heftig bestraft, das steht fest. Die Frage ist, ob sie, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht, unbedingt verwahrt werden müssen. Und die Antwort lautet: Das macht man nur in sehr seltenen Fällen, da man aus der Praxis weiss, dass diese Menschen nach dem Verbüssen der Straftat fast nie rückfällig werden. Deshalb ist hier Vorsicht geboten, und eine differenzierte Rechtslegung ist angesagt.