Steinemann Barbara · Nationalrat · 2024-02-28
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-28
Wortprotokoll
Heute enden alle Strafen und Massnahmen für jugendliche Täter, sobald sie das 25.[NB]Altersjahr erreicht haben. Mit dieser Teilrevision wird ja neu die Möglichkeit geschaffen, jugendliche Mörder nachträglich zu verwahren, um so ein Wiederholungsdelikt zu verhindern. Hier setzt meine Minderheit an: Wir beantragen, dass auch Jugendliche, die eine vorsätzliche Tötung, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung begangen haben, unter den gleichen Voraussetzungen - nachträglich und nach Vollendung des 25.[NB]Altersjahres - verwahrt werden können.
Der Umgang mit verwahrten Personen ist eine der schwierigsten Aufgaben im Staat überhaupt. Das ist uns auch voll bewusst. Hinzu kommt, dass menschliches Verhalten sehr schwer prognostizierbar ist, und das ist bei Jugendlichen sicher noch verstärkt der Fall.
Auch mit dem Antrag meiner Minderheit sollen die Täter verwahrt werden "können", denn auch mit Annahme meines Minderheitsantrages und der Erweiterung um diese Tatbestände muss natürlich ebenso die zweite Voraussetzung erfüllt sein: Die jungen Täter müssen für Dritte eine Gefahr darstellen. Hier werden Fachpersonen eine Prognose stellen müssen.
Support für meinen Antrag kommt heute via "Tages-Anzeiger" von professoraler, fachlicher Seite: Frank Urbaniok war mehr als zwei Jahrzehnte lang Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung im Kanton Zürich und plädiert wie ich dafür, dass nicht nur bei Mord, sondern auch bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und vorsätzlicher Tötung potenzielle junge Wiederholungstäter bei Bedarf der Verwahrung zugeführt werden können. Das ist eben das, was meine Minderheit beantragt.
Für die Minderheit ist und bleibt die Kernaufgabe der Justizbehörden die Sicherheit der Bevölkerung ausserhalb der Gefängnismauern. Gewalt- und Sexualstraftäter haben eine hohe Rückfallquote, auch wenn sie das Delikt in jungen Jahren begangen haben. 25-Jährige können genauso gefährlich sein wie ältere Menschen. Die Hürden für eine Verwahrung sind auch für Erwachsene sehr hoch. Aber für uns kommt die Sicherheit der Allgemeinheit ganz klar vor der Freiheit potenzieller Wiederholungstäter.
Vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung: Diese Straftaten zählen nebst Mord zu den schlimmsten Verbrechen. Dass man ein erneutes schweres Gewaltdelikt an einem Menschen in Kauf nehmen muss, nur weil man einen jungen Menschen nicht dem Leben ausserhalb der Gefängnismauern entfremden und ihn um jeden Preis resozialisieren will, ist nach unserer Auffassung eine Rechtsperversion und wird, so glaube ich jedenfalls, von der Mehrheit der Bevölkerung auch nicht verstanden. Darauf deuten jedenfalls das klare Ergebnis der Verwahrungs-Initiative vor zwanzig Jahren sowie weitere Abstimmungsergebnisse zu diesem schwierigen Thema hin.
Die Massnahmen im Justizvollzug müssen zum Schutze der Gesellschaft da sein. Im Einzelfalle und nach sorgfältiger Abwägung soll eine Verwahrung als Ultima Ratio möglich sein, wenn der Gefährlichkeit insbesondere bei psychisch gestörten jungen Täterinnen und Tätern nicht anders begegnet werden kann.
Stimmen Sie daher meiner Minderheit zu.