Rösti Albert · Bundesrat · 2024-02-29
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-29
Wortprotokoll
In der Tat wäre es dem Bundesrat am liebsten gewesen, man hätte in der zweiten Lesung die ursprüngliche Variante des Ständerates gewählt. Das steht zwar nicht mehr zur Debatte, aber ich sage es trotzdem: Wenn man Absatz 1bis einfach gestrichen hätte, so hätte das eine Befreiung bedeutet, bis das neue LSVA-Gesetz in[NB]Kraft[NB]getreten wäre. Das wurde von Ständerat Engler so gesagt.
Unter den gegebenen Umständen, da das nun nicht mehr zur Debatte steht, ist für uns schon der Antrag der Mehrheit am naheliegendsten, weil wir dann eine Begrenzung bis zum[NB]31.[NB]Dezember 2030 hätten, bis zu der die Befreiung noch möglich wäre. Wenn wir das länger oder unbegrenzt machen, entstehen dadurch Verluste in Milliardenhöhe. Jetzt ist es natürlich so: Mit Absatz 1bis können wir bereits differenziert reduzieren und die Verluste dann auch entsprechend anpassen. Deshalb empfehle ich Ihnen hier die Minderheit Crevoisier Crelier.
Noch einmal: Wir haben die Vernehmlassung - das wurde von Ständerat Burkart erwähnt - zum LSVA-Gesetz gestartet. Hier sprechen wir von Varianten mit Rabattsystemen oder Investitionsbeiträgen. Wie das dann herauskommt, werden wir nach der Vernehmlassung sehen. Bei den Investitionsbeiträgen ist es eine Liquiditätsfrage; das ist eher etwas für kleinere Betriebe, die infolge der höheren Kosten für Elektrolastwagen das Geld nicht einfach so aufbringen können. Das Rabattsystem ist eher für die grösseren Betriebe - Galliker, Planzer -, die natürlich von der Liquidität her die Beschaffung der Lastwagen machen können, aber die Rabatte dann für die Rentabilität benötigen.
Also, ich bitte Sie, hier der Minderheit Crevoisier Crelier zu folgen. Damit folgen Sie in gewisser Weise auch dem Nationalrat, der uns auch am nächsten beim ursprünglichen Willen des Ständerates zu liegen scheint.