Glarner Andreas · Nationalrat · 2024-02-29
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-02-29
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen namens der SVP-Fraktion die nachfolgenden Minderheitsanträge vor. Ich betone vorweg noch einmal, dass im Abstimmungsbüchlein auf Seite 6 explizit gesagt wurde, dass bei einer Annahme der Initiative weiterhin Werbung erlaubt werden solle, "die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben". Das muss unsere Leitschnur für die Umsetzung sein.
Zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e: Wenn durch "geeignete Massnahmen" - das ist der Unterschied zum Text der Mehrheit - sichergestellt ist, dass die "Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist", dann muss dies doch genügen. Bitte überlassen Sie es doch der Wirtschaft, mit welchen geeigneten Massnahmen sie dieses Ziel erreicht. Glauben Sie mir: Die Wirtschaft ist in der Lage, solches umzusetzen.
Dasselbe gilt bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b: Die "direkte, persönlich ausgeführte Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos mittels Degustationen und Kundenpromotionen" muss doch erlaubt sein. Es muss doch möglich sein, Personen gezielt anzusprechen, denn gerade so kann ja verhindert werden, dass die falschen Personen angesprochen werden. Die Gegner wollen natürlich, dass man das nur an Orten machen darf, "zu denen Minderjährige keinen Zugang haben". Das geht zu weit, und Sie merken auch hier, dass es nur darum geht, ein faktisches Verbot durchzusetzen.
Nehmen Sie das Beispiel einer After-Show-Party, das vorhin erwähnt wurde: Es muss doch möglich sein, dann dort in einem geschlossenen Raum solche Werbung zu betreiben. Wir haben in diesem Land noch immer die Handels- und Gewerbefreiheit. Ich habe schon beim Eintreten gefragt, was noch alles kommen wird, wenn die Gegner hier mit diesen Verboten durchkommen. Ich freue mich schon auf das Grillverbot oder die Vorschrift, dass es zumindest ein koscheres Würstchen sein muss.
Zu Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b: "[...] geeignete Massnahmen stellen sicher, dass die Werbung vor Ort für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist." Auch das sollte doch reichen.
Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese drei Minderheitsanträge unterstützen.