Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-02-29
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-02-29
Wortprotokoll
Ich nehme gerne namens der SP-Fraktion Stellung zu den Minderheitsanträgen. [PAGE 142]
Bei Artikel 8 unterstützen wir die Minderheit Porchet. Ja, dieses Thema war nicht explizit Gegenstand der Volksinitiative. Aber man muss einfach sagen: Verpackungen haben sehr wohl auch Werbeeffekte. Es sind Farben, es sind Brands, und daher ist es eigentlich korrekt, dass das auch aufgenommen wird. Es wurde schon an anderer Stelle diskutiert. Dennoch unterstützen wir den Minderheitsantrag, weil die Verpackung für uns auch mit Werbung zu tun hat.
Bei Artikel 18 Absatz 1 unterstützen wir ebenfalls die Minderheit Porchet, die dem Ständerat und dem Bundesrat folgen will. Das ist sehr, sehr wichtig. Das habe ich vorhin auch bei der Eintretensdebatte gesagt. Das war auch Gegenstand der Debatte zur Abstimmung. Es gibt dazu Aussagen namhafter Verfassungsrechtler. Ich habe den Artikel aus der "NZZ" zitiert, der sagt, Sponsoring und Verkaufsförderung seien klar mitgemeint. Das wurde auch im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates klar genannt. Darum sollte das hier nicht rausgestrichen werden, weil wir diesen Verfassungsartikel sonst wirklich nicht korrekt umsetzen. Ich bitte Sie, da wirklich dem Ständerat, der diese Vorlage ansonsten sehr aufgeweicht hat, zu folgen. Hier war er sehr klar: Sponsoring und Verkaufsförderung sind auch Werbung, wie es eben umfassend vom Initiativkomitee formuliert worden ist.
Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a möchte ich Sie bitten, die Minderheit Crottaz zu unterstützen. Hier geht es um die Thematik der Publikationen, also der Zeitschriften. Sollen jetzt 90, 95 oder 98 Prozent der Leserschaft erwachsene Personen sein? Sie haben es vorhin gehört, die Problematik ist: Es wird erst ab 14 Jahren überhaupt erhoben. Wie wird es dann genau gemessen? Es ist viel klarer, wie es der Bundesrat vorschlägt und wie es auch die Initiative gefordert hat. Es war im Abstimmungskampf sehr klar für alle, die das Video gesehen oder auch das Abstimmungsbüchlein gelesen haben. Es gab dort ja diese Gegenüberstellungen zur Frage, was wo erlaubt bzw. verboten ist. Es war klar: keine Werbung in Zeitungen.
Es gibt wenige Zeitschriften, die sich explizit an Erwachsene richten oder eben nur an den ausländischen Markt. Dort soll es noch zugelassen sein. Alles andere weicht die Verfassungsbestimmung klar auf. In der Gegenüberstellung werden wir dann natürlich den Einzelantrag Durrer unterstützen, weil er der am wenigsten schlimme ist. Aber insgesamt wollen wir natürlich den Antrag der Minderheit Crottaz: gemäss Ständerat und Bundesrat.
Zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e: Hier bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen; das ist wirklich klar. Es ist sinnvoll, was der Ständerat hier beschlossen hat.
Dann kommen wir zur Minderheit Weichelt: Das ist ein Minderheitsantrag, der lediglich drei Unterschriften hat. Aber es ist trotzdem eine sinnvolle Ergänzung dieses Gesetzes. Frau Weichelt hat es ausgeführt, es geht um Umweltaspekte, aber es geht auch um gesundheitliche Aspekte. Das war nicht Gegenstand der Initiative, aber es ist ja nicht verboten, noch etwas aufzunehmen, was grundsätzlich sinnvoll ist.
Zu Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c: Hier geht es um den mobilen Verkauf. Ich bitte Sie sehr, der Minderheit Crottaz zu folgen. Es ist sehr, sehr wichtig, dass Sie diese Bestimmung zu den mobilen Verkäufen nicht streichen. Es ist wirklich wichtig, dass mobile Verkäufe verboten werden.
Ich bitte Sie auch, bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b den Antrag der Minderheit Glarner abzulehnen und hier dem Bundesrat zu folgen. Die Fassung des Bundesrates ist eine Präzisierung des bisherigen Gesetzes - das ist der Punkt zu den Zigarren und Zigarillos. Das ist absolut richtig.
Bei Artikel 20 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und je nachdem, wie bei Artikel 18 abgestimmt wird, dann eben auch den Einzelantrag Durrer zu unterstützen.
Besten Dank, wenn Sie sich so verhalten.