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Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-03-20

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-20

Wortprotokoll

Nationalrat Baader hat Ihnen eben die vier Forderungen meiner Partei im Zusammenhang mit dem neuen Irak-Krieg dargelegt. Ich unterstütze diese Forderungen.

Die erste und wichtigste ist für mich die Beachtung und Einhaltung strikter Neutralität. Dazu möchte ich ein paar vertiefte Gedanken anbringen, und dazu habe ich, aus aktuellem Anlass, gestern in meinem Rat einen Vorstoss eingereicht. Darin wird der Bundesrat eindringlich gebeten, eine klare Strategie aufzuzeigen, wie die Schweiz, auch in schwierigen Zeiten wie jetzt, die immerwährende und bewaffnete Neutralität zu bewahren gedenkt.

Sinn und Zweck der schweizerischen Neutralität scheinen offenbar von einem Teil unseres Volkes nicht mehr richtig verstanden zu werden. Eine Mitschuld dafür orte ich auch beim Bundesrat. Das hat sich auch im Vorfeld dieses neuen Irak-Krieges gezeigt. Da wurde, zu Recht, zu einem humanitären Treffen nach Genf eingeladen, aber eine der beiden Konfliktparteien erhielt keine Einladung. Ist das vereinbar mit gelebter Neutralität?

Oder: Der Bundesrat erklärte sich zu einem Meeting der letzten Chance zwischen den beiden Konfliktparteien bereit, verhängte kurz darauf aber eine Einreisesperre über Saddam Hussein und seinen grossen Familienclan. Ja, hätte sich Saddam zur Annahme der Einladung bereit erklärt und einen seiner Söhne zur Teilnahme entsandt, welch eine Blösse hätte sich der Bundesrat auf der Weltbühne gegeben, wenn das Treffen wegen dieser Einreisesperre geplatzt wäre!

Richtig ist hingegen die vom Bundesrat befolgte Praxis, keiner Kriegspartei den Überflug mit Kampfflugzeugen zu gewähren. Selbst bei Vorliegen einer Uno-Resolution, die die Anwendung von Waffengewalt gegenüber einem unbotmässigen Mitglied rechtfertigt, ist der Bundesrat nicht einfach zur Gewährung von Überflugsrechten bereit. Auch diese Haltung ist richtig. Wobei ich mit dem Bundesrat einig gehe, dass unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von dieser Regel denkbar ist, beispielsweise dann, wenn dadurch der Konflikt schneller beendet und das Leiden der Zivilbevölkerung vermindert werden kann.

Die Schweiz hat bei der Aufnahme in die Uno-Vollversammlung vor einem halben Jahr die uns bekannte Neutralitätserklärung abgegeben. Dazu stellen sich nun konkrete Fragen:

1. Welche Bedeutung hat diese Erklärung angesichts des aktuellen Konflikts ohne Resolution für die Kriegsermächtigung?

2. Welche Bedeutung hätte sie, wenn besagte Resolution im Sicherheitsrat doch noch zustande gekommen wäre?

3. Vielleicht etwas visionär nach vorne geschaut: Wie würde sich die Schweiz verhalten, wenn sie dereinst selber einmal Mitglied im Uno-Sicherheitsrat würde?

Es ist unerlässlich, dass der Bundesrat das Parlament baldmöglichst über die anvisierte Neutralitätsstrategie in Kenntnis setzt und sich insbesondere auch mit den zuständigen Parlamentskommissionen abspricht.

Es verbleibt mir zum Schluss, meiner Hoffnung Ausdruck zu geben, dass dieser Krieg möglichst rasch beendet werden kann. Ich unterstütze dabei den Bundesrat voll und ganz in seinem Bemühen, an der humanitären Front allen Kriegsparteien aktiv zu helfen und seine Guten Dienste anzubieten. Ebenso begrüssenswert ist es, dass die Schweiz als Signatarstaat der Genfer Konventionen bei allen Konfliktparteien auf strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechtes drängt. Auch das gehört zur neutralitätspolitischen Verpflichtung unseres Landes. Zudem erhoffe ich mir, dass die vier Millionen irakischen Bürgerinnen und Bürger, die im Verlaufe der letzten Jahre und Jahrzehnte im Ausland Zuflucht gesucht und gefunden haben, möglichst bald in geordnete und sichere Verhältnisse nach Hause zurückkehren können.