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Gredig Corina · Nationalrat · 2024-02-29

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-02-29

Wortprotokoll

Es ist selten geworden, dass Herr und Frau Schweizer von der Wiege bis zur Bahre am gleichen Ort wohnen bleiben. Eine oder einer von zehn Schweizerinnen und Schweizern wechselt pro Jahr den Wohnort. Davon gingen 2020 über 150[NB]000 Umzüge über die Kantonsgrenzen hinweg. Wenn Herr und Frau Schweizer vom Kanton Bern in den Kanton Solothurn ziehen, dann melden sie sich auf der Gemeinde im Kanton Bern ab und auf der Gemeinde im Kanton Solothurn an. Nicht alle aber machen das ordnungsgemäss. Auch die Sprechende mag sich erinnern, dass sie in ihren Zwanzigern den einen Umzug von Zürich nach Lausanne nicht ordnungsgemäss angemeldet hat. Die ehemalige Gemeinde weiss dann nicht, in welchen Kanton die Person gezogen ist. Sie ist quasi verschwunden, und es kann auch keine Rechnung nachgeschickt werden, wenn noch eine offen ist.

Ein zentraler Adressdienst könnte diese Prozesse deutlich vereinfachen. Verschiedene kommunale, kantonale und Bundesbehörden benötigen Adressangaben, z.[NB]B. für die Erhebung von Wehrpflichtersatzabgaben, die Zustellung von Dokumenten eines Verwaltungsverfahrens, die Zustellung einer Mahnung, falls Rechnungen nicht bezahlt wurden. Auch die AHV-Ausgleichskassen brauchen eine Adresse. Jede Kauffrau, jeder Kaufmann weiss, dass eine unvollständige Adressdatenbank im Alltag sehr viel Zeit kostet. Das Gesetzesprojekt hier schafft ganz konkret praktischen Nutzen, indem die Retouren bei der schriftlichen Korrespondenz vermindert werden, was administrativen Aufwand erspart. Es erspart auch den Aufwand von Recherchen, und das kann zu Effizienzgewinnen führen. Die Leute können die Zeit anderweitig einsetzen. Es verringert auch die Debitorenverluste, was zu weniger Kosten führt.

Alles in allem kann hier klar konstatiert werden, dass das Projekt einen praktischen Nutzen hat. Der administrative Aufwand zwischen den einzelnen Behörden wird klar verringert. Somit können Steuergelder für Wichtigeres als für unnötige administrative Abklärungen eingesetzt werden. Es ist auch eine Frage der Fairness, dass diejenigen, die ihren Pflichten nachkommen, nicht die Last derer tragen, die sich einfach ihren Pflichten entziehen wollen.

Der Vollzug des Bundesrechtes liegt nach Artikel 46 der Bundesverfassung bei den Kantonen. Der Bund darf im Rahmen seiner jeweiligen Kompetenzen den Kantonen Vorgaben machen und darf selbstverständlich auch digitale Infrastruktur zur Verfügung stellen. Wenn diese Vorlage bei anderen Behörden auf Gemeinde- und Kantonsebene zu Effizienzgewinnen führt, dann ist das doch aus Bürgersicht, gerade in finanzpolitisch schwierigen Zeiten, sehr zu begrüssen. Bund und Kantone arbeiten zusammen und unterstützen sich gegenseitig - diesen Grundsatz finden wir ebenfalls in der Bundesverfassung.

Wir schimpften während der Corona-Pandemie darüber, dass die Verwaltung noch Faxe benutzte. Aber vielleicht setzen wir eben auch die Signale dazu und machen mit der Digitalisierung nicht vorwärts. Man kann nicht sonntags Digitalisierung predigen, montags dann wieder das Haar in der Suppe suchen und dienstags die stehengebliebene Verwaltung kritisieren. Wir sehen die Schweiz gerne als Spitzenreiterin, doch genau beim E-Government sind wir das eben nicht. Im europäischen Vergleich sind wir nur auf Rang 28 von 35. Das ist doch extrem schade und eine verpasste Chance, die eben auch mit mehr Kosten verbunden ist. Es ist an der Zeit, dass wir nicht nur über Digitalisierung sprechen, sondern aktiv Fortschritte machen. Ein Stillstand bei der Digitalisierung führt unweigerlich auch zu Mehrkosten in der Zukunft.

Die Minderheit ist der Überzeugung, dass wir vorwärtsmachen, dem Ständerat folgen und die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückweisen sollten.