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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2024-02-29

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-02-29

Wortprotokoll

Wir haben diese Debatte in der Kommission ernsthaft geführt, und ich kann Ihnen versichern: Wir waren nicht einfach unkritisch gegenüber diesem Projekt. Wir haben auch zugehört und viele Fragen gestellt, die sich aus Rückmeldungen, zum Beispiel der Gemeinden, ergeben haben. Aber ich muss Ihnen sagen, wenn ich dann zur Antwort erhalte, dass alle Kantone ausser dem Tessin - die werden das aber in kurzer Zeit auch noch machen - heute schon täglich die Einwohnerdaten innerhalb ihres Kantons vereinheitlichen, dann sehe ich nicht, was an Zusatzaufwänden jetzt auf die Gemeinden zukommen sollte. Ich habe diese Frage explizit auch in der Kommission gestellt. Es gibt hier auch keinen Qualitätsanspruch. Das heisst, es werden die Daten zusammengeführt, die dann in diesem Moment in den Einwohnerregistern sind. Das ist das Bestmögliche, was man hat, und es ist offensichtlich heute auch gut genug, sodass die Kantone mit diesen Daten arbeiten können. Das ist das Erste.

Das Zweite ist: Dieses Gesetz hat aus meiner Sicht noch Verbesserungsbedarf. Deshalb ist ein Teil des Rückweisungsantrages auch auf eine Anregung von mir zurückzuführen, nämlich das Once-only-Prinzip. Ich finde, wir sollten effektiv nicht nur die Interessen der Verwaltung und der anderen Entitäten, die diese Daten heute schon abfragen dürfen, dies aber einfach bei allen Kantonen oder dann sogar bei den einzelnen Gemeinden machen müssen, in den Vordergrund stellen, sondern auch die Interessen derer, die ihre Daten an die Einwohnerregister gegeben haben. Aber dafür brauchen wir keinen Rückweisungsantrag. Das können wir korrigieren, wir haben ja noch eine Detailberatung dieser Vorlage vor uns.

Ich kann Ihnen zusichern, dass ich diesen Aspekt in der Detailberatung sicher aufnehmen werde, nämlich dass man sagt: Okay, wenn ich jetzt als Bürgerin oder als Bürger diese Daten bei den Einwohnerregistern deponiert habe, dann habe ich den Anspruch, dass ich niemals mehr einer Entität, die auf diese Daten zugreifen kann, meine Adressänderung mitteilen muss. Das kann man ändern, das muss man noch ändern, das ist noch nicht im Gesetz. Aber: Das kann man ändern, und ich zähle dann, falls es zu einer Detailberatung kommt, auch auf die Unterstützung jener, die jetzt dem Rückweisungsantrag zustimmen.

Wir müssen uns aber schon ein wenig fragen, was denn jetzt hinter dieser ganzen Drohkulisse steckt. Datenschutz? Ich habe ein wenig meine Zweifel. Denn es waren die gleichen Kreise, gegen die wir jede Verbesserung im neuen Datenschutzgesetz erkämpfen mussten. Meine Vermutung ist eher, dass es die private Konkurrenz ist, welche ihre Felle davonschwimmen sieht. Es gibt ja ganz viele private Adressverwalter, auch grosse auf nationaler Ebene, und die machen heute ein Geschäft, wenn diese Abfragen gemacht werden. Und die offene Frage, die wir uns stellen müssen, ist die: Konkurriert der Staat hier ein funktionierendes privates Business?

Wenn das so wäre, müsste ich sagen: Da muss man abwägen. Fakt ist aber, wir haben es an einem aktuellen Beispiel gesehen, dass diese Daten weder immer korrekt noch vollständig sind. Sonst wäre das mit dem Brief der ehemaligen Bundesrätinnen und Bundesräte nicht so in die Hosen gegangen, die ohne Grund versuchten, der Bevölkerung die Vorteile der 13.[NB]AHV-Rente madig zu reden, in Briefen, die dann auch an Verstorbene oder an Leute gingen, die schon lange nicht mehr dort wohnen, wo sie angeschrieben wurden. Es ist eben nicht so, dass es eine private, funktionierende Alternative gibt. Deshalb, meine ich, ist es nur sinnvoll, wenn wir mit diesem Gesetz technologisch Abfragen ermöglichen, die heute schon gemacht werden dürfen, die heute aber einfach viel aufwendiger sind für die involvierten Organe, denen wir die Kompetenz zur Bearbeitung der Adressen gegeben haben. Das sind Abfragen, die man jetzt künstlich kompliziert und teuer hält.

Wenn Sie wollen, dass die Verwaltung aufwendig, teuer und ineffizient ist, dann stimmen Sie dem Rückweisungsantrag zu. Wenn Sie wollen, dass die Verwaltung modern wird und den Datenschutz respektiert, dann stimmen Sie gegen die Rückweisung und helfen nachher mit, dieses Gesetz dort, wo dies noch nötig ist, zu verbessern.