Sauter Regine · Nationalrat · 2024-02-29
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-02-29
Wortprotokoll
Die Diskussion, die wir hier führen, soll primär die Frage klären, wie wir eine grössere Verbreitung des EPD erreichen. Heute ist dieses in der Bevölkerung nur sehr marginal verbreitet und der Nutzen noch überhaupt nicht gegeben. In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass man mit dieser Finanzierung nun nicht primär erreichen soll, [PAGE 155] dass mehr Dossiers eröffnet werden - das schon auch -, sondern primär, dass deren Nutzen dann auch verbessert wird. Und deshalb, ich nehme das vorweg, sind wir der Meinung, dass es eben nötig ist, die Leistungserbringenden hier einzubeziehen. Zum einen ist es somit nötig, Beiträge an Leistungserbringende zu bezahlen, die sich hier beteiligen, zum andern ist es aber auch nötig, diese zu verpflichten, mit einem solchen EPD zu arbeiten respektive es für ihre Patientinnen und Patienten nutzbar zu machen. In diesem Sinne werden wir bei Artikel 23a die Mehrheit unterstützen, denn es geht uns eben, wie gesagt, nicht nur darum, die Eröffnung zu finanzieren, es geht uns auch um den verbesserten Nutzen und hier darum, die entsprechenden Anreize zu setzen.
Bei Absatz 3 geht es darum, welche der Stammgemeinschaften finanziert werden sollen. Wir sind der Meinung, dass man den Wettbewerb spielen lassen soll. Es gibt verschiedene Anbieter solcher EPD. Es gibt kantonale und auch private, und es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, wenn wir das jetzt auf diejenigen Anbieter beschränken, die im jeweiligen Kantonsgebiet vorhanden sind. Denn vor allem in den Westschweizer Kantonen sind ausschliesslich staatliche Lösungen vorhanden, keine privaten. Wir wollen, dass jede Patientin und jeder Patient die Möglichkeit hat, eine Auswahl zu treffen und dann diese Eröffnung auch entsprechend zu finanzieren. Hingegen finden wir es schon richtig, dass die Kantone auch in die Pflicht genommen werden. Deshalb ist ja auch der Beitrag des Bundes davon abhängig, dass die Kantone sich ebenfalls finanziell beteiligen.
Schliesslich noch zur Frage, ob man die Leistungserbringenden verpflichten kann, ein solches EPD zu nutzen. Wir sprechen hier ja von der einfachen oder doppelten Freiwilligkeit. Heute ist es so, dass sich Ärztinnen und Ärzte in der freien Praxis entscheiden können, ob sie mit einem EPD arbeiten wollen oder nicht. Wir stellen fest, dass die Verbreitung in der privaten Praxis noch sehr dünn ist. Die Verpflichtung, nun mit einem solchen EPD zu arbeiten, soll bereits jetzt mit diesem Gesetz eingeführt werden, mit der Übergangsfinanzierung. Es ist dann für später, für den nächsten Schritt, ohnehin verpflichtend. Aber wir sind der Meinung, dass man das schon jetzt machen soll.
Wir sehen aber die Skepsis, die uns in dieser Frage vonseiten des Ständerates entgegenschlägt, und wir bauen hier eine Brücke, indem wir die Minderheit Wyss unterstützen, die einen Kompromiss vorschlägt. Sie schlägt vor, dass sich Personen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes älter als 60 Jahre sind, nicht mehr einer Gemeinschaft anschliessen müssen und dass auch die Übergangsfrist zur Einführung des EPD von einem auf drei Jahre verlängert wird.
Deshalb folgen wir hier der Minderheit, im Übrigen folgen wir der Mehrheit.