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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04

Wortprotokoll

Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu erbringen. Die Grundversorgung bezweckt die Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen mit Basisdienstleistungen. Hingegen ist es nicht Aufgabe der Grundversorgung, den Versandhandel ins Ausland mit günstigen Tarifen zu fördern. Im grenzüberschreitenden Postverkehr umfasst die Grundversorgung die Beförderung von adressierten Paketen bis 20 Kilogramm. Das Postgesetz verpflichtet die Post, kostendeckende Preise festzusetzen. Die internationalen Tarife werden zudem im Weltpostvertrag gemeinsam geregelt.