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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-03-04

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-03-04

Wortprotokoll

Die in der Motion geforderte Unterstützung für die Ukraine bei der humanitären Minenräumung ist ein wichtiges Anliegen für den Bundesrat. Die Minen verursachen menschliches Leid, insbesondere unter der Zivilbevölkerung. Die humanitäre Minenräumung bildet die Voraussetzung für einen nachhaltigen Wiederaufbau. Sie entspricht einem akuten Bedarf der Ukraine und ist eine der fünf Kernprioritäten der ukrainischen Regierung für den Wiederaufbau.

Die humanitäre Minenräumung entspricht der langjährigen humanitären Tradition der Schweiz. Die Schweiz beteiligt sich seit 2022 an der Minenräumung in der Ukraine. So lieferte das VBS beispielsweise dem ukrainischen Dienst für Katastrophenhilfe ein Entminungsgerät der jurassischen Stiftung Digger und finanziert die Ausbildung von ukrainischen Expertinnen und Experten für humanitäre Minenräumung durch das Genfer Zentrum. Im September 2023 hat der Bundesrat 100 Millionen Franken genehmigt, um zivil und landwirtschaftlich genutzte Gebiete der Ukraine zu entminen. Mit diesen Mitteln kann die Schweiz die von der Fondation suisse de déminage und anderen Organisationen durchgeführte Minenräumung weiter ausbauen, Material und Ausbildung für die ukrainischen Minenräumer bereitstellen, die Regierung bei der Koordination dieser Herkulesaufgabe unterstützen und innovative Ansätze ausloten.

In der Wintersession nahm der Nationalrat die vorliegende Motion mit 129 Stimmen an. Ihre Kommission hat die Motion nun abgeändert. Schweizer Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, sollen bevorzugt werden. Das EDA und das VBS leisten dort Unterstützung, wo die Ukraine Bedürfnisse hat. Nicht in allen Bereichen sind Schweizer Organisationen und/oder Unternehmen tätig bzw. verfügen über die notwendigen Kapazitäten. Wir berücksichtigen aber immer Schweizer Organisationen und Unternehmen, wenn sie in der Ukraine gut positioniert sind und den konkreten Bedarf an Minenräumung decken können. Ich habe auf das Beispiel der Fondation Digger im Jura verwiesen, der das VBS ein Gerät abgekauft und der Ukraine zur Verfügung gestellt hat. Dem Ziel der modifizierten Motion wird also bereits so weit als möglich entsprochen.

Weil wir das bereits erfüllen, braucht es aus unserer Sicht keine Anpassung der ursprünglichen Motion. Wenn Sie heute der ursprünglichen Version zustimmen, dann wäre die Sache erledigt, sonst geht die Motion noch einmal zurück in den Nationalrat. Aber wie gesagt: Auch wenn Sie die modifizierte Motion annehmen, ändert das an unserer Arbeit nichts.