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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04

Wortprotokoll

Es ist heute so, dass es Privatpersonen in der Schweiz grundsätzlich nicht gestattet ist, im öffentlichen Raum zu filmen. Die in Fahrzeugen installierten Kameras werfen insbesondere bezüglich zweier Grundsätze des Datenschutzgesetzes, des Grundsatzes der Transparenz und jenes der Verhältnismässigkeit, Fragen auf. Gegen die Transparenz wird verstossen, da diese Kameras in der Regel heimlich filmen; das ist so. Deshalb habe ich gesagt, dass die betroffenen Tesla- oder Elektroautobesitzer, die [PAGE 177] solche Systeme haben, aufgerufen sind, die Kameras entsprechend auszuschalten; dann läuft man nicht Gefahr, datenschutzrechtlich einen Fehler zu begehen. Insofern erachtet es der Bundesrat nicht als zwingend, jetzt zu handeln. Wenn Sie den Fahrern nicht vertrauen, dass sie die Kameras ausschalten, ja, dann müssen Sie einen Vorstoss einreichen.