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preparatory:AB 334459

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-04

Wortprotokoll

Wir sind bei diesem ominösen Artikel 11 Absatz 7, der vom Nationalrat hinzugefügt wurde und der vorsieht, dass Importeure und Hersteller, die nicht in einer Emissionsgemeinschaft sind, gegenseitig keine Fahrzeuge mehr abtreten können. Das ist ein Absatz, der sehr schmerzhaft für die Automobilverkäufer, die Garagen, die KMU in diesem Land ist. Warum?

Diese unfaire Regeländerung zum geltenden Recht wird nur Nachteile mit sich bringen. Wir haben in der Schweiz ja die bekannte Grösse, die wir schätzen, wonach die Importeure verantwortlich für die CO2-Abgaben sind und die CO2-Bemessung über die Importeure gemacht wird. Lediglich fünf grosse Generalimporteure haben sich in einer Emissionsgemeinschaft zusammengeschlossen. Es gibt also sehr viele Hersteller und Importeure von Fahrzeugen, die nicht in einer Emissionsgemeinschaft sind. Wenn Sie die gegenseitige Verrechnung der Automobile hier im Gesetz verbieten, dürfen all jene, die nicht in einer Emissionsgemeinschaft sind, eben nicht mehr frei entscheiden, wie diese Fahrzeuge dann genau importiert werden.

Es geht auch darum, wie hoch die Sanktionen sind, die für die CO2-Überschüsse gezahlt werden. Man kann festhalten, dass es, wenn das gegenseitige Abtreten der Fahrzeuge nicht mehr erlaubt ist, eine sehr teure Sanktionszahlung für diese Garagen respektive für die Kunden geben wird. Auf die Klimawirkung wird das aber null Einfluss haben. Das konkrete Beispiel war ja, dass die Firma Tesla den Autoimporteuren immer geholfen hat, ihre Zielsetzungen und Zielwerte zu erreichen. Das war eine Win-win-Situation. Einerseits hat[NB]Tesla[NB]etwas[NB]mehr Autos verkauft; andererseits haben die anderen Importeure, die anderen Marken ebenfalls davon profitiert.

Wenn man nun bei den Kleinimporteuren oder generell bei den Herstellern diese Abtretung verhindert, dann wird das einfach auch dazu führen, dass die CO2-Börsen mit den Emissionszertifikaten entsprechend eliminiert werden - immerhin ein Instrument, das jetzt seit über zehn Jahren am Markt ist. Die über 250 Schweizer Kleinimporteure und mehrere Grossimporteure würden dieses Instrument schlicht verlieren.

Wir haben ja z.[NB]B. gerade letzte Woche die Motion Gugger 22.3838, "Schutz vor der einseitigen Einführung des Agenturmodells im KFZ-Markt", angenommen und entschieden, dass wir den KMU im Automobilbereich etwas mehr Spielraum einräumen wollen. Wenn Sie dieses Verbot der gegenseitigen Abtretung erlassen wollen, dann machen Sie gerade wieder das Gegenteil, indem bei der Preisgestaltung in Bezug auf den CO2-Ausstoss hier nichts mehr möglich ist. Es wird, das kann ich noch einmal festhalten, nur teure Sanktionszahlungen geben, und die gegenseitige Anrechenbarkeit wird gestrichen. Es ist eine klassische Lose-lose-Situation, die zu hohen Kosten führt.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, dieser Streichung nicht zuzustimmen bzw. diese gegenseitige Abtretung weiter zuzulassen. Im Ständerat war das übrigens unbestritten. Es gab nicht einmal eine grosse Diskussion in der[NB]Kommission.[NB]Der[NB]Ständerat[NB]hat oppositionslos beschlossen, dass diese gegenseitige Anrechenbarkeit erhalten bleiben soll.

Ich nutze die Zeit gerade noch, um meinen Einzelantrag zu Artikel 4 Absatz 1bis des Schwerverkehrsabgabegesetzes zu begründen. Dort geht es darum, dass die elektrischen und mit erneuerbaren Treibstoffen betriebenen Lastkraftwagen eine LSVA-Reduktion erhalten sollen. Das heisst also, dass jene Lastwagen, die technologieneutral sind - denn es kann nicht nur um elektrische gehen, sondern es geht auch um die mit erneuerbaren Treibstoffen betriebenen -, acht Jahre nach Inkrafttreten dieser Gesetzgebung eine LSVA-Reduktion erhalten und davon profitieren sollen. Das würde vielen Fuhrhaltern und vielen, die in solche Lastwagen investieren, ermöglichen, diese Anschaffungen auf Basis dieser Gesetzgebung zu machen. Das wäre ein willkommener Anreiz, ohne dass es zu grossen Ausfällen käme, um die Flotte in der Schweiz voranzubringen.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Einzelantrag zuzustimmen. [PAGE 202]