Bäumle Martin · Nationalrat · 2024-03-04
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-03-04
Wortprotokoll
Wir sind bei den Differenzen zu unserem sehr milden CO2-Gesetz. Die Grünliberale Fraktion wird praktisch überall der Mehrheit folgen und einmal die Minderheit sowie den Einzelantrag Wasserfallen Christian unterstützen.
Bei Artikel 3 Absatz 2 bitten wir Sie, bei der Mehrheit zu bleiben. Es geht um den Inlandanteil. Die GLP-Fraktion wäre klar für einen höheren Anteil, aber das Angebot der Kommissionsmehrheit mit 70 Prozent ist ein klares Kompromissangebot an den Ständerat, der hier etwas weniger wollte.
Bei Artikel 4 Absatz 2 bitten wir Sie, die Minderheit Clivaz Christophe zu unterstützen und den Finanzsektor hier mit zu erwähnen. Wir haben dieses Thema bereits im Klima- und Innovationsgesetz aufgenommen, und dies wäre hier nur folgerichtig. Ich appelliere an diejenigen, die hier skeptisch sind: Es steht nichts Konkretes drin. Wenn wir aber den Finanzsektor hiervon ausnehmen, drohen auf Initiativseite Dinge, die Sie vielleicht gar nicht wollen. Hier hätten wir eine Grundlage, auf der man auch milde Branchenlösungen angehen könnte - und mit dieser Ergänzung ist übrigens auch die Branche einverstanden. Wir können diesen Minderheitsantrag also getrost unterstützen.
Bei Artikel 10, der Neuwageneffizienz, sind wir ebenfalls klar bei der Mehrheit. Auch hier haben wir eine gewisse Anpassung in Richtung Ständerat, damit wir hier noch ein bisschen effizienter sind und mehr "low-hanging fruits" pflücken können.
Bei Artikel 11 Absatz 7 bitten wir Sie ebenfalls, bei der Mehrheit zu bleiben und die Lex Tesla nicht mehr zuzulassen. Es ist schon etwas speziell, wenn man einen Tesla fährt - um meine Interessenbindung offenzulegen - und dann irgendeinen SUV-Diesel fahren kann und dies dann auf null kompensiert wird. Das ist schon etwas speziell: Dann bezahle ich eigentlich dafür, dass der andere trotzdem gratis herumfahren darf.
Zu Artikel 11a möchte ich noch einen Hinweis machen. Es gab im Ständerat einen Einzelantrag Wicki, der den Begriff "synthetische Treibstoffe" abschwächen wollte. Zuhanden des Amtlichen Bulletins wurde auch festgehalten, es handle sich wohl um einen redaktionellen Fehler der UREK-N. Ich möchte hier festhalten: Es war ein[NB]bewusster[NB]Entscheid,[NB]den[NB]Einsatz von synthetischen Treibstoffen mit einer möglichen Förderung zu versehen. Das steht auch so im alten CO2-Gesetz und basiert notabene auf der Motion Böhni Thomas, die ich übernommen habe. Es ist eindeutig nur "synthetischer Treibstoff" gemeint, weil sonst indirekt die Flottenziele reduziert werden und wir hier eine Tür öffnen würden, was nie so geplant war. Ihre UREK ist [PAGE 204] einstimmig für Festhalten an der ursprünglichen Variante. In dem Sinne ist das heute keine Diskussion, aber ich richte mich an den Ständerat bzw. Herrn Wicki, dass er unser Protokoll genau lesen soll.
Bei Artikel 41b Absatz 1 folgen wir ebenfalls der Mehrheit. Hier geht es um die Ladestationen. Hier bieten wir dem Ständerat ebenfalls einen Kompromiss an, und zwar folgenden: Der Schwerpunkt soll bei Basisinstallationen von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden und in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen liegen. Installationen von Ladeinfrastrukturen auf öffentlichen Parkplätzen sollen hingegen hier nicht mehr unterstützt werden, was auch richtig ist: Diese Finanzierung ist Sache der Gemeinden und der Kantone, sie muss nicht über Bundesmittel bzw. über aus dem CO2-Gesetz generierte Mittel erfolgen.
Last, but not least werden wir den Einzelantrag Wasserfallen Christian zum LSVA-Gesetz unterstützen. Hier geht es um die Technologieneutralität. Ursprünglich entspricht der Antrag etwa dem, den ich in der UREK-N eingebracht habe, um eben diese Technologieneutralität zu ermöglichen. Der Ständerat hat diesen Antrag dann abgelehnt, mit doch etwas fantasievollen Zahlen dazu, was das kosten würde. Es ist aber klar: Da der Bundesrat in der Verordnung den Reduktionssatz bestimmt, hat es der Bundesrat auch in der Hand, wie viel weniger Einnahmen am Schluss bei der LSVA generiert werden. Auch hier bitten wir Sie, im Sinne einer Anschubfinanzierung - unabhängig davon, ob elektrisch, mit Wasserstoff oder mit Synfuels - dem Einzelantrag zuzustimmen und diese Anschubfinanzierung mit einer Differenz noch einmal in den Ständerat zu schicken, damit diese Zahlendiskussion sehr offen und klar geführt wird.
Im Übrigen bitten wir Sie, dem Ständerat zu folgen, die Differenzen zu schliessen und hier langsam in die Zielgerade einzubiegen.