Salzmann Werner · Ständerat · 2024-03-04
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-04
Wortprotokoll
Ich spreche nicht zu den Motionen Schneider Meret - bei diesen waren wir uns einig -, sondern ich spreche zur Motion Nicolet.
Die vorliegende Motion ist sehr bedeutend, denn sie hilft, die Situation der Milchproduzentinnen und Milchproduzenten zu verbessern. Milchzulagen sollen nicht dazu führen, dass billige Milch beschafft oder Preisdumping betrieben werden kann. Es gibt gewisse Praktiken, die den Mehrwert, den die Zulage für verkäste Milch schaffen soll, abschwächen. Dies führt letztlich dazu, dass sich die Situation der Milchproduzenten zunehmend verschlechtert. Auch die 3 Rappen, die am Freitag beschlossen wurden, helfen da nicht über den Berg.
Die Koppelung der Milchzulagen an die Richtpreise ist eine konkrete und zielführende Massnahme. Sie berücksichtigt den Verwendungszweck, sei es für den inländischen Markt oder für den Export, und beeinträchtigt somit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Produktion auf den ausländischen Märkten eben nicht.
Mit dieser Motion wird der ursprüngliche Sinn der Milchzulagen bewahrt. Zudem wird eine angemessene und effiziente Verwendung der staatlichen Fördermittel sichergestellt, und die Schweiz schützt sich im internationalen Kontext vor dem Vorwurf eines Undercuttings analog dem früheren "Schoggi-Gesetz". In Bezug auf die Umsetzung und Verwaltung ermöglicht die Digitalisierung eine effiziente Abwicklung. Zudem kann der Bund einen hohen Anteil der Umsetzung und Kontrolle an die Branche delegieren bzw. diese damit beauftragen.
Die Struktur des angedachten Systems ist sehr schlank und braucht die Überwachung von zwei Milchpreisen im Bereich der Molkereimilch und von zwei bis drei Milchpreisen im Bereich der silofreien Milch. Es besteht die Möglichkeit, ein einfaches System aufzustellen, bei dem die Eigenkontrolle der ausbezahlten Milchpreise durch die einzelnen Milchproduzenten selbst wahrgenommen werden könnte. Die Branche kann zudem Stichproben durchführen. Die Branche definiert ein Verfahren für die Fälle, bei denen die Mindestpreise nicht eingehalten werden. Die Branche meldet dem Bundesamt für Landwirtschaft die Problemfälle, bei welchen es bis[NB]zur[NB]Verweigerung[NB]der[NB]Auszahlung der Zulagen kommen kann.
Die Instrumente und die Preisinformationen zur Umsetzung dieser Motion sind in der Branche grundsätzlich bereits vorhanden. Insofern kann der Aufwand für die administrative Umsetzung als minimal eingestuft werden. Der Bund validiert das Verfahren der Branche und entscheidet bei Bedarf über die Nichtauszahlung der Zulage.
In Anbetracht der Notwendigkeit, die Zuteilung der Milchzulage besser zu regeln, stimmte der Nationalrat dieser Motion mit 106 zu 64 Stimmen bei 15 Enthaltungen zu. Die Stellungnahme des Bundesrates ist zum Teil nicht zutreffend und meines Erachtens auch etwas irreführend; der Kommissionssprecher hat auch darauf hingewiesen. Erlauben Sie mir deshalb, folgende sechs Aussagen richtigzustellen:
1.[NB]"Die einzelnen Unternehmen können aber nicht dazu gezwungen werden, die Richtpreise einzuhalten." Die Motion will nicht die einzelnen Unternehmen zwingen, einen Richtpreis einzuhalten. Die Motion will nur eine zusätzliche, Wertschöpfung bringende Bedingung für die Gewährung des Zuschlags für verkäste Milch gemäss Artikel 38 des Landwirtschaftsgesetzes einführen.
2.[NB]"Mindestpreise sollen je nach Käsesorte respektive Absatzmarkt unterschiedlich festgelegt werden", was gemäss einer Passage weiter unten "administrativ extrem aufwendig wäre". Diese Aussage, dass dies je nach Käsesorte geschieht, trifft nicht zu. Sie vermittelt den Eindruck, die Umsetzung der Motion sei kompliziert und sehr aufwendig, da wir in der Schweiz eine sehr vielseitige Produktion verschiedener Käsesorten haben. Der Bundesrat spricht von aufwendigen Kontrollen und detaillierten Abrechnungen, obschon die Motion nur zwei Geschäftsfälle für Molkereimilch und zwei Geschäftsfälle für silofreie Milch beinhaltet.
3.[NB]"Für die Kontrolle, ob die Mindestpreise eingehalten werden, wäre der Bund verantwortlich." Der Bund wäre verantwortlich, weil wir hier von einer Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes sprechen. Der Bund könnte aber einen grossen Teil der Umsetzung und Kontrolle an die Branche delegieren respektive die Branche damit beauftragen.
4.[NB]"Der Motionär fordert, dass der Staat wieder direkt in den Milchmarkt eingreift und die Zulage für verkäste Milch an Mindestpreise für die Milchproduzenten geknüpft wird." Bekanntlich ist die wirtschaftliche Situation in der Landwirtschaft und insbesondere in der Milchproduktion prekär. Ich verweise auch auf die aktuelle Diskussion in der Europäischen Union und in der Schweiz. Es ist nun nötig, dass der Staat die Rahmenbedingungen für die Stützung der Milchpreise wieder stärkt. Mit dieser Motion kann zudem die Effizienz der staatlichen Mittel verbessert werden, und das wollen wir ja alle. Hier kann der Bund echte Verbesserungen beim Milchpreis ohne zusätzliche Bundesmittel generieren.
5.[NB]"Im offenen Käsemarkt dürfte eine solch aufwendige staatliche Intervention die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Käse zusätzlich unter Druck setzen und mittelfristig gegen die Interessen der Milchproduzenten wirken." Für die verkäste Milch kennt die Branchenorganisation Milch grundsätzlich zwei Kerngrössen als Orientierung für die Bildung der Milchpreise. Die erste Kerngrösse ist der A-Richtpreis für Molkereimilch, die zu Käse für den inländischen Markt verarbeitet wird. Die zweite Kerngrösse ist je nach Preislage auf den europäischen Märkten der B-Richtpreis respektive der Durchschnittspreis der europäischen Märkte inklusive der Zulage für verkäste Molkereimilch, die für den Export verarbeitet wird. Die Motion Nicolet verlangt einzig die Einhaltung dieser zwei Kerngrössen für die Gewährung des Zuschlags für verkäste Milch. Die Bezahlung des A-Richtpreises für den Inlandmarkt und des europäischen Preises für den Export kann aus meiner Sicht keinen zusätzlichen Druck auf die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Käse ausüben.
6.[NB]"Die Milchpreise und die Milchmengen sollen daher nicht vom Staat festgelegt werden." Die Motion befasst sich nicht mit Milchmengen. Die Motion befasst sich lediglich mit positiv wirkenden Rahmenbedingungen für die Gewährung staatlicher Mittel - fertig.
Sie sehen also: Die Motion Nicolet kann sehr einfach und überschaubar umgesetzt werden, sofern die Branchenakteure und der Bund gut zusammenarbeiten. Die Schweizer Milchproduzenten haben sich mit der Detailumsetzung bereits intensiv auseinandergesetzt. Mit einem einfacher betriebenen Kontrollsystem ist der Zeitaufwand im Vergleich zur positiven Wirkung für die Schweizer Milchproduktion absolut vernachlässigbar.
Ich möchte Ihnen noch sagen, dass die Anzahl Milchproduzenten Jahr für Jahr zurückgeht. 1996 waren es 44[NB]000 Betriebe, Ende 2020 noch 18[NB]396 Betriebe. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 50 Prozent. Wenn wir auch künftig eine kleinbäuerliche und standortgerechte Milchproduktion wollen, müssen wir dafür sorgen, dass der an die Milchbauern bezahlte Preis steigt und die Kosten deckt.
Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen und die Motion Nicolet im Interesse der Schweizer Milchproduzentinnen und Milchproduzenten anzunehmen.