Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-05-05
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-05
Wortprotokoll
Wir haben in der vergangenen Frühjahrssession das Wohnbauförderungsgesetz revidiert und ein neues Gesetz zur Wohnbauförderung geschaffen. Als es dann um den auf vier Jahre angelegten Kredit ging, wurde dieser auf Antrag der freisinnigen Fraktion von 500 auf 300 Millionen Franken gekürzt, und im zweiten Sparprogramm des Bundesrates werden auch diese Millionen gekürzt. Man machte Sie schon damals darauf aufmerksam, dass dieses Geschäft bei der Einsetzung der öffentlichen Mittel wahrscheinlich nicht erste Priorität habe. Wir brauchen ja das, was in der Wohnbauförderung übrig bleibt, jetzt noch dazu, um in den nächsten 25 Jahren die Schäden aus eingegangenen Verpflichtungen, denen wir uns nicht entziehen können, zu bezahlen.
Es geht hier um eine Vorlage, deren Wichtigkeit wohl kaum zu bestreiten ist. Wir haben zwei hervorragende Einführungsreferate der Kommissionssprecher gehört, an denen es in Bezug auf den Grundsatz kaum etwas auszusetzen gäbe. Allerdings habe ich in der Botschaft auf Seite 2382 auch gelesen, dieses Programm setze "eine Verbesserung des Verständnisses und eine grössere öffentliche Infragestellung von Wissenschaft und Technologie voraus. Ohne Vertrauen gibt es keine öffentliche Unterstützung für Wissenschaft und Technologie."
Ich kann diesen Satz durchaus unterschreiben. Selbst wenn wir uns an das grossartige Instrument und den Grundsatz halten, dass Lehre und Forschung Freiheit bedeuten und frei sind, kann es ja wohl kein Grundsatz sein, dass wir deshalb beim Einsatz der öffentlichen Mittel auf jedes Controlling zu verzichten hätten! Aber es geht nicht darum: Es geht vorab darum, ob wir analog zu unserer Arbeit, zu unserer so sinnvollen Tätigkeit in der Frühjahrssession, hier etwas Ähnliches wiederholen wollen. Der Präsident sprach von Verpflichtungskrediten, die der Verwaltung die Möglichkeit geben, langfristig zu planen, und wir diskutieren hier einen finanziellen Rahmen, von dem jeder hier drinnen weiss, dass er so nicht zu finanzieren ist. Die Kommission hat es auch gewusst, und sie hat deshalb - man höre und staune - eine Kreditsperre beschlossen. Die Kreditsperre ist erstens ein ausserordentliches Instrument, ein Instrument des "Rasenmähers", und zweitens ein Instrument, das bei der Budgetierung angewendet wird. Dass man aber Kreditsperren auf vier Jahre hinaus beschliessen soll, ist für mich doch wohl ein eigenartiger und ein einsamer Antrag, zumal ich feststelle, dass trotz dieses Beschlusses über die Kreditsperre die Botschaft des Bundesrates mit folgendem Satz endet: "Eine grundsätzliche Überprüfung der Schwerpunkte kann nicht ausgeschlossen werden." In der Zwischenzeit hat der Bundesrat eine solche ansatzweise bereits vorgenommen und schlägt eine weitere Kürzung dieser Rahmenkredite im Rahmen des Kürzungspaketes II vor.
Ich hätte noch einiges zu sagen, ich will aber Ihre Zeit nicht dermassen strapazieren. Wenn diese Vorlage hier schon in 13 Teilen vorgelegt wird, finde ich es richtig und zutreffend, dass sich die Kommission im Rahmen dieser Vorlage darüber zu unterhalten und zu bestimmen hat, in welchem Ausmass und wo diese Kredite zu kürzen sind. Hier sind quantitative Angaben gemacht worden, die in Bezug auf Forschungsprogramme, in Bezug auf Professuren zu erfüllen sind. Hier ist nicht einfach durch eine Kreditsperre willkürlich einzugreifen. Das ist der Sinn des Rückweisungsantrages, und ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.
Die Kommission soll diese Kürzung so vornehmen, dass das ganze Werk nicht tangiert wird. Ich auf jeden Fall bin nicht davon überzeugt, dass bei der Behandlung des Budgets und bei der Besprechung der Sparprogrammes - wenn es die Finanzkommission oder wenn es die WAK macht - die Kürzungen dann den Vorstellungen entsprechen, die Sie jetzt dargelegt haben.
Ich bitte Sie deshalb, diese Aufgabe der Kommission zu übertragen.