Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-04
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-04
Wortprotokoll
Auch wenn Sie glauben, dass Kontrollen durchgeführt werden können, gibt es für mich einen anderen wesentlichen Grund: Mit Biokraftstoffen oder synthetischen Treibstoffen brauchen Sie keinen neuen Motor, wie der Elektromotor, der so viel mehr kostet. Die Befreiung von der LSVA rechtfertigt sich mit dem Ausgleich des Kaufpreises, damit überhaupt solche Fahrzeuge gekauft werden. Übrigens unterliegen Biokraftstoffe für den Privatverkehr nicht der Mineralölsteuer. Hier geht es aber um die LSVA.