Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2024-03-04
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-04
Wortprotokoll
Wir sind bei der Beratung des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 Zweitrat und beenden heute also die erste Differenzbereinigungsrunde. Der Kommissionssprecher im Ständerat nannte diese Revision im Rat "keinen grossen Wurf". Ich erlaube mir die etwas diplomatische Bemerkung, dass der Ständerat trotz dieser Feststellung keine namhaften Anstrengungen unternommen hat, um diesen Wurf doch noch etwas grösser zu machen. Trotzdem, also trotz der etwas wirkvolleren Gangart des Nationalrates und obschon es eine gewisse Berechtigung gegeben hätte, an unseren Beschlüssen festzuhalten, ist Ihre Kommission in weiten Teilen dem Ständerat gefolgt. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass sich die Kommission bei sieben von insgesamt zwölf Differenzen, die der Ständerat geschaffen hatte, dem Ständerat angeschlossen hat; bei drei Differenzen hält sie an der Nationalratsfassung fest; und bei zwei Artikeln schlagen wir einen Kompromiss vor. Wir sind dem Ständerat also weit entgegengekommen.
Wir haben jetzt sechs Minderheitsanträge zu beraten und dazu den Einzelantrag Wasserfallen Christian. Vor den Erläuterungen zu den Anträgen noch ein Hinweis zuhanden der Redaktionskommission: Bei Artikel 2 Buchstabe j fehlt im zweiten Teilsatz der Zusatz "oder Wasserstoff". Wir bitten die Redaktionskommission, diese Inkonsistenz im Text zu beheben. Wir können das im Rat nicht mehr tun, weil es hier keine inhaltliche Differenz mehr gibt.
Damit zu den Differenzen: Bei Artikel 3, beim Inlandziel liegt eine der gewichtigsten Differenzen vor und gleichzeitig eine, bei der die Mehrheit Ihrer Kommission versucht, einen Kompromiss zu machen. Während der Ständerat und die Minderheit Vincenz kein Inlandziel ins Gesetz schreiben wollen, hat der Nationalrat in erster Lesung geschrieben, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen zu mindestens 75 Prozent mit Massnahmen im Inland erfolgen soll. Die Mehrheit schlägt nun einen Kompromiss vor und will diesen Anteil auf 70 Prozent senken. Das ist leicht mehr als das, was heute mit den aktuell geltenden Massnahmen vollzogen wird. Aktuell liegt der Anteil bei etwa zwei Dritteln. Das hat Herr Bundesrat Rösti gesagt, und er hat auch stipuliert, dass man das dann so in die Verordnung schreiben wolle.
Die Debatte um dieses Inlandziel ist inhaltlich ja längst geführt. Ich wiederhole deshalb bloss die beiden wichtigsten Argumente, die für ein solches Inlandziel sprechen. Erstens wollen wir unsere Wirtschaft für die fossilfreie Zukunft fit machen. Zweitens wird es in Zukunft vergeblich sein, auf tiefhängende Früchte zu hoffen, da im Kyoto-Mechanismus alle Länder ihre Reduktionsziele erreichen müssen. Dieser Meinung ist die Kommission. Wir sollten hier nur moderat ehrgeizig sein, denn wir wollen uns nicht selber ins Knie schiessen - so die Meinung der Mehrheit. Ihr Antrag obsiegte mit 17 zu 5 Stimmen gegenüber der Minderheit I (Clivaz Christophe) und mit 13 zu 12 Stimmen gegenüber der Minderheit II (Vincenz).
Bei Artikel 4 stellt sich die Frage, ob man auch den Finanzsektor als Gesetzgebungsbereich aufzählen soll, wenn man berichtet, welche Gesetze zu Reduktionsmassnahmen herangezogen werden sollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will hier bei den direkt emittierenden Sektoren wie Land-, Wald- und Holzwirtschaft bleiben und ausserdem keine grossen Kisten öffnen, welche im Rahmen dieses Übergangsgesetzes ohnehin kaum zum Tragen kämen. Die Mehrheit obsiegte gegenüber der Minderheit I (Clivaz Christophe) mit 16 zu 9 Stimmen.
Artikel 10 behandelt die Frage, ob der Absenkpfad bei den Fahrzeugflotten linear erfolgen und also ein jährliches Zwischenziel definiert werden soll oder ob man einfach den Zielwert setzt. Die inhaltliche Diskussion wird auch hier schon geführt. Dem Klima ist es eben nicht egal, wie die Kurve verläuft. Alles unter der Kurve ist ausgestossenes CO2. Deshalb sollte man die Kurve herunterdrücken. Die Mehrheit - Festhalten an der Version des Nationalrates - obsiegte mit 13 zu 12 Stimmen.
Bei Artikel 11 Absatz 7 will Ihre Kommission - wie der Rat bei der ersten Beratung auch - es unterbinden, dass Importeure Fahrzeuge gegenseitig abtreten können, um so ihre Fahrzeugflotten unter den Zielwert zu bringen. Die Mehrheit sieht in diesem Vorgehen den Kern der Zielvorgaben unterlaufen und hält deshalb mit 13 zu 12 Stimmen am Beschluss des Nationalrates fest.
Schliesslich bleibt noch die Frage nach der Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge. Auch hier versucht Ihre Kommission nochmals, einen Kompromiss zu erzielen. Der Bundesrat sah ursprünglich 30 Millionen Franken für die Unterstützung von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben mit mehreren Arbeitsplätzen und auf öffentlichen Parkplätzen vor - der Ständerat wollte davon nichts wissen. Daraufhin kürzte der Nationalrat den Förderbetrag auf 20 Millionen Franken - der Ständerat wollte immer noch nichts davon wissen. Jetzt versucht es Ihre Kommission noch einmal mit einem Kompromiss und streicht die öffentlichen Parkplätze; dieses vermutlich letzte Kompromissangebot obsiegte mit 15 zu 10 Stimmen.
Weiter auf dem Tisch haben Sie jetzt noch den Einzelantrag Wasserfallen Christian zu Artikel 4 Absatz 1bis SVAG, der die LSVA-Reduktion für klimafreundliche Fahrzeuge behandelt. Wir haben diese Frage in der Kommission tatsächlich auch diskutiert und erneut behandelt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass es besser ist, diese Frage im Rahmen der LSVA-Revision anzugehen und sie in der KVF ausführlich zu beraten. Inhaltlich hat Herr Bundesrat Rösti einen wichtigen Punkt aufgeworfen: Mit dem Antrag Wasserfallen Christian würde die LSVA-Reduktion natürlich nicht auf null sinken, wo sie jetzt liegt, sondern sie würde je nach Technologie differenziert. Für die Camionneure, die sich jetzt dafür starkmachen, wäre es allenfalls gar nicht mal die beste Variante.
Natürlich geht es aber jetzt primär vor allem auch um die Frage, wo das Ganze behandelt werden soll: Soll es hier und jetzt im CO2-Gesetz sein, oder will man es - Stichwort Rechtssicherheit - auf die LSVA-Revision vertagen? Weil Herr Wasserfallen die Frage doch noch angehen möchte, braucht er eine Differenz zum Ständerat. Es liegt an ihm, zu entscheiden, in welchem Rahmen das letztlich geschehen soll.