Graber Michael · Nationalrat · 2024-03-04
Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-04
Wortprotokoll
Es besteht grundsätzlich immer die Gefahr, dass man eine Vorlage für ganz verschiedene Ansinnen gebraucht oder auch teilweise missbraucht. Genauso ist es auch beim Lärm. Da sagt man dann unter dem Titel des [PAGE 219] Umweltschutzes: Wir wollen neue 30er-Zonen schaffen, wir wollen die Autos möglichst von verkehrsorientierten Strassen weghaben; da machen wir doch eine 30er-Zone, dann hat sich die Lärmproblematik erledigt, und wir sind die Autos los.
Artikel 108 der Strassensignalisationsverordnung sagt, dass das eine Möglichkeit sein kann, um Lärm zu reduzieren. Es ist aber eben eine Kann-Vorschrift. Trotzdem hat das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung gesagt: Gestützt auf die Sanierungspflicht in Artikel 16 des Umweltschutzgesetzes, muss man die Höchstgeschwindigkeit unter Umständen auch an verkehrsorientierten Strassen herabsetzen, wenn das nötig ist.
Mit meinem Antrag möchte ich Artikel 16 Absatz 3bis USG dahin gehend ändern, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit keine Sanierungsmassnahme gemäss Umweltschutzgesetz mehr darstellt; sanieren muss man dann natürlich die Gebäude. Ich gebe zu bedenken, dass mit der vermehrten Elektrifizierung des motorisierten Individualverkehrs in Zukunft viel leisere Fahrzeuge unterwegs sein werden.
Da mein geschätzter Kollege Thomas Hurter seinen Einzelantrag noch besser formuliert hat als ich meinen Minderheitsantrag, ziehe ich diesen zugunsten des Einzelantrages Hurter Thomas hiermit zurück.