Suter Gabriela · Nationalrat · 2024-03-04
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-04
Wortprotokoll
Das Grundübel, gegen das wir ankämpfen müssen, ist der Lärm, nicht der Lärmschutz. Mehr als eine Million Menschen in der Schweiz sind tagsüber und nachts gesundheitsschädlichem Verkehrslärm ausgesetzt. Es ist deshalb dringend nötig, wirksame Massnahmen an der Quelle einzufordern. Nur so bekommen wir das Lärmproblem in den Griff.
Die Minderheit Trede möchte den Gemeinden mehr Kompetenzen geben, sie möchte konkret erreichen, dass sie auch Massnahmen zur Temporeduktion anordnen können, so, wie es auch der Schweizerische Städteverband fordert - und zwar, bevor die Baubewilligung überhaupt erteilt wird. Gemäss der Minderheit Suter soll bei Artikel 22 Absatz 7 die zuständige Behörde nach Erteilung der Baubewilligung dazu verpflichtet sein, zu prüfen, ob an der Lärmquelle weitere Sanierungsmassnahmen angeordnet werden können; es soll zudem ein Lärmsanierungsplan erstellt werden. Die Minderheit Suter will bei Artikel 22 Absatz 6 sicherstellen, dass die Pflicht der Lärmsanierung weiterbesteht, auch wenn eine Ausnahme nach den Absätzen 2 und 3 gewährt wird.
Die SP-Fraktion unterstützt alle drei Minderheiten, die sich perfekt ergänzen und sicherstellen, dass endlich wirksame [PAGE 222] Massnahmen an der Quelle getroffen werden bzw. dass diese Pflicht weiter fortbesteht.
Die Minderheit Graber und der Einzelantrag Hurter wollen Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen verunmöglichen. Temporeduktionen sind eine sehr wirksame, kostengünstige Methode, um Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Mit Tempo 30 statt 50 können Sie Strassenlärm um 3 Dezibel senken, was klingt, als würde es nur noch halb so viel Verkehr haben. Mit Elektroautos bringen Sie den Lärm nicht aus den Städten weg. Ab Tempo 30 hören Sie eben die Rollgeräusche der Fahrzeuge.
Immer mehr Städte setzen auf die Massnahme der Temporeduktion. Wenn Sie den Kantonen und Gemeinden diese Möglichkeit nicht lassen, müssen diese auf teurere, weniger wirksame Massnahmen ausweichen. Konkret müssten sie auf lärmarme Beläge setzen. Diese sind nicht schlecht, aber sie nützen sich mit der Zeit ab und müssen häufiger als[NB]konventionelle[NB]Beläge ersetzt werden, weil sie empfindlicher sind.
Auch aus formalen Gründen sind diese beiden Minderheitsanträge abzulehnen. Wenn schon, müsste das Strassenverkehrsgesetz geändert werden, nicht das USG.
Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Flach, die die Lüftungsfensterpraxis legalisieren will. Sie lehnt es aber dezidiert ab, den Lärmschutz auszuhöhlen, wie es die Mehrheit fordert.
Wenn man sich in Fachkreisen, bei Lärmschutzfachleuten, bei Architektinnen und bei Bauwilligen umhört, hört man immer wieder, dass nicht die aktuellen Lärmschutzauflagen das Problem sind, sondern dass das Lärmschutzrecht dazu missbraucht wird, Bauprojekte zu verzögern. Tatsächlich ist der Vorwurf des ungenügenden Lärmschutzes in Baubewilligungsverfahren in den letzten Jahren zu einem wirkungsvollen Argument geworden, das es Nachbarn ermöglicht, unliebsame Bauvorhaben auszubremsen. Ziel der USG-Revision ist es, das nach heutigem Recht bestehende behördliche Ermessen, also die Ausnahmebewilligungen, zu eliminieren. Entsprechend braucht es auch keine Zustimmung der kantonalen Lärmschutzfachstelle zu Ausnahmen mehr. Damit will man Rechtssicherheit erzeugen.
Man soll nun aber nicht, wie es schon Kollege Flach sagte, das Kind mit dem Bade ausschütten und gleich den Lärmschutz ganz aushöhlen. Es reicht, die Lüftungsfensterpraxis zu legalisieren, wie es auch die kantonalen Lärmschutzfachstellen, der Schweizerische Städteverband und die Planerinnen und Planer fordern und bestätigen. Der Antrag der Mehrheit zielt an der Wohnrealität der Menschen vorbei. Wer hier im Raum möchte in einer Wohnung leben, deren Fenster bis auf eines nicht geöffnet werden dürfen und die nur mit einer kontrollierten Lüftung belüftet ist? Ich bin überzeugt: Niemand von Ihnen würde eine solche Wohnung wählen, wenn eine Alternative besteht.
Kontrollierte Lüftungen sind keine Klimaanlagen. Denken Sie an die vielen Hitzetage im Sommer. Sie müssen die tagsüber aufgestaute Wärme abführen können, indem Sie die Fenster öffnen. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein fasst gut zusammen, was Kollege Flach vorhin gesagt hat: "Architektonische Lösungen gemäss Lüftungsfensterpraxis wären nicht nur aus Lärmschutzgründen zu bevorzugen, sondern wären billiger, mit weniger Auflagen verbunden, in der Praxis einfach umsetzbar, ökologischer (in Erstellung und Betrieb) und attraktiver für die Bewohnenden." Folgen Sie den Fachleuten!
Bezüglich Fluglärm bitte ich Sie, meinen Ausführungen zu meiner Minderheit von vorhin zu folgen und diese wie auch die Minderheit III (Masshardt) zu unterstützen.
[VS]