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Bangerter Käthi · Nationalrat · 2003-05-05

Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-05-05

Wortprotokoll

Mit der BFT-Botschaft legt uns der Bundesrat seine Zielsetzungen zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie für die Jahre 2004-2007 vor. Erfreulich ist, dass der Bundesrat endlich die Notwendigkeit der Förderung von Bildung und Forschung für unser rohstoffarmes Land erkannt hat und auch bereit ist, diesem Bereich ein überproportionales Wachstum im Vergleich zu anderen Politikbereichen zu gewähren. Forschung und Technologie sind Grundpfeiler eines modernen Staates, und die Schweiz verdankt ihren geistigen und materiellen Reichtum vor allem der Erfindungsgabe und dem Fleiss ihrer Bewohner. Die wichtigsten Ressourcen der Schweiz sind Wissen und Kreativität. Die Schweiz kann wirtschaftliches Wachstum in Zukunft weder durch mehr Kapital noch durch mehr Arbeit erreichen, sondern nur durch technologische Innovation, und diese gedeiht auf dem Boden erstklassiger Forschung. Denn ohne neues Wissen gibt es langfristig keine technologische Innovation. Will sich die Schweiz im Umfeld grösserer Nationen kulturell und wirtschaftlich behaupten, kann sie sich keine mittelmässige Forschung und auch keine Moratorien leisten, im Gegenteil: Die Schweiz muss schneller und ihre Forschung besser sein! Damit dies möglich ist, braucht es die Stärkung des Hochschulsystems mit möglichst autonomen Einheiten und die Beschleunigung des Aufbaus der Fachhochschulen als komplementären Teil des Hochschulbereiches.

Die BFT-Botschaft bleibt jedoch gerade in diesem Bereich in Bezug auf die zukünftige Organisation eines wettbewerbsfähigen, gesamtheitlichen Hochschulsystems trotz verstreuten Hinweisen auf Finanzierungsmechanismen, regionale Neuaufteilungen und Konzentrationen eher vage. Es wird auf die Botschaft zum zukünftigen Hochschulartikel verwiesen. Höchste Zeit ist es, dass die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten erhöht werden, haben diese doch in etlichen Fachgebieten, insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften, Betreuungsverhältnisse, die schlicht nicht mehr zu verantworten sind.

Erfreulich ist, dass die Mittel des Nationalfonds und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) markant aufgestockt werden. Wichtig ist dabei die Stärkung der freien Grundlagenforschung und über die KTI die angewandte Forschung. Ebenfalls erfreulich in dieser Botschaft ist - im Unterschied zu früher und mit Ausnahme der Geistes- und Sozialwissenschaften -, dass keine thematischen bzw. wissenschaftlichen oder technologiepolitischen Vorgaben gemacht werden, sondern dass die Verteilung der Mittel weitgehend dem Wissenschaftssystem anvertraut ist.

Kritisch zu hinterfragen sind jedoch unter dem Titel "Querschnittprogramme" eine Reihe von Aktionen, die von Informationsmassnahmen und Valorisierung des Wissens über die Hochschulzusammenarbeit in der Schweiz wie auch der internationalen Zusammenarbeit bis zum Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft führen. Es werden auch keine klaren Mechanismen aufgezeigt, wie die Arbeitsteilung zwischen nationalen und internationalen Forschungsaktivitäten fruchtbar gestaltet werden können. Auch schafft die komplizierte Organisation im BFT-Bereich eine Vielzahl von Schnittstellen, mit der Konsequenz, dass es zur Steuerung der politischen Massnahmen unzählige Arbeitsgruppen und Gremien braucht. Und dieser Apparat soll noch weiter ausgebaut werden, indem für Controlling, Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluationen über 40 teils unbefristete, teils befristete Stellen verlangt werden. Dabei brauchen wir keinen weiteren Ausbau der Wissenschaftsbürokratie, sondern in erster Linie schlankere Strukturen und effizientere Arbeitsabläufe. Aus diesem Grund hat die Kommission die unbefristeten Stellen in der Botschaft gestrichen, was nach meiner Rechnung eine Einsparung von 13 Millionen Franken bringt.

Eine Bemerkung zum Bundesbeschluss 7, Artikel 5: Die BFT-Botschaft sieht vor, für Innovation, Valorisierung des Wissens und Technologietransfer 16 Millionen Franken einzusetzen. Nun wurde bereits vor vier Jahren ein Schweizerisches Netzwerk für Innovation mit dem Kürzel SNI geschaffen, das die Aufgabe hatte, die Effizienz und die Wirksamkeit der Tätigkeiten der Hochschulen im Bereich der Valorisierung des Wissens und des Technologietransfers nachhaltig zu steigern. Pro Jahr standen 2 Millionen Franken zur Verfügung. Dieses SNI brachte wenig Resultate, generierte jedoch hohe Verwaltungskosten. Die meisten Hochschulen haben bereits Wissens- und Technologietransferstellen, die anerkannt gut arbeiten. Ein zentral gesteuertes Konstrukt über diese Wissenstransferstellen kann deshalb nicht funktionieren. Deshalb ist das heutige SNI auch gestrandet.

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Jetzt soll trotz knapper Geldmittel gemäss Botschaft eine Folgeorganisation mit einem ähnlichen Konzept aufgebaut werden, mit der Begründung, Wissens- und Technologietransfer seien eine volkswirtschaftliche Aufgabe und deshalb in die Verantwortung des Bundes zu stellen. Nun haben jedoch die Kantone wie auch die Universitäten dieselbe volkswirtschaftliche Aufgabe, die sie auch wahrnehmen. So sind die Wissens- und Technologietransferstellen unserer Universitäten, der beiden ETH, des PSI, aber auch bereits schon der Fachhochschulen auf einem hohen Niveau, auch im internationalen Vergleich. Deshalb können die Universitäten - Zürich, Genf, Bern, die ETH Zürich, die EPF Lausanne und das Paul-Scherrer-Institut explizit - die Weiterführung des SNI, das bisher mehr Kräfte gebunden als freigesetzt hat, nicht unterstützen. Im Gegenteil: Sie befürchten eine Einengung des Handlungsspielraumes mit schädlichen Folgen für den Technologietransfer. Ohne Akzeptanz der Hochschulen kann ein zentral gesteuertes Konstrukt nicht funktionieren. Deshalb muss das heutige kranke SNI nicht wieder neu belebt werden.

Dasselbe gilt für den Aufbau einer Informationsplattform für den Technologiebereich. Auch dieses Projekt ist umstritten, nicht nur in der Verwaltung, auch in den Technologietransferstellen der Hochschulen. Aus diesem Grund hat die Kommission beide Projekte gestrichen und die frei gewordenen 16 Millionen Franken den Fachhochschulen zum Aufbau der GSK-Studiengänge zugewiesen.

Nun zur Kreditsperre: Der Bundesrat hat, wie ich eingangs erwähnt habe, die Notwendigkeit der Erhöhung der Geldmittel für Bildung und Forschung anerkannt, denn in der Schweiz ist in den Jahren von 1996 bis 2000 der Anteil der Ausgaben für Bildung und Forschung tatsächlich von 2,73 Prozent auf 2,64 Prozent des Bruttoinlandproduktes zurückgegangen, während andere Länder in derselben Zeit ihre Geldmittel in diesem Bereich wesentlich aufstockten. Das ist auch der Grund, weshalb die Schweiz im Bildungs- und Forschungsbereich diesen grossen Nachholbedarf hat. Nachdem der Nationalrat mit sechs Motionen mit gesamthaft 150 Unterschriften Druck gemacht hat und die Forderung aufstellte, im Bildungsbereich müsse das Ausgabenwachstum nun jährlich um 6,5 Prozent zunehmen, stattete der Bundesrat die BFT-Botschaft mit einem Ausgabenwachstum von 6 Prozent jährlich aus, setzte aber im allerletzten Moment vor der Beratung in der WBK noch eine Kreditsperre von 1 Prozent ein. Diese hat die Kommission einstimmig akzeptiert.

Seit letztem Mittwoch wissen wir, dass der Bundesrat aufgrund der misslichen Finanzlage und im Sinne einer Opfersymmetrie den Bildungsbereich nicht verschont und das Ausgabenwachstum auf 4 Prozent zurückgenommen hat, was ich verstehe, jedoch nicht akzeptieren kann. Denn der Nachholbedarf ist gewaltig: mit der Einführung des neuen Berufsbildungsgesetzes, mit dem Aufbau der Fachhochschulen, bei den Universitäten mit den prekären Betreuungsverhältnissen und dem Aufbau des Bologna-Modells. Dasselbe gilt ebenfalls für die beiden ETH. Auch brauchen der SNF und die KTI erhöhte Mittel. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die junge Nachwuchsgeneration bei steigenden Studentenzahlen unzureichende Entwicklungschancen hat. Wir müssen den jungen Leuten Zukunftsperspektiven bieten. Es darf nicht dazu kommen, dass wir in zehn bis zwanzig Jahren einen Mangel an Forschern und Forscherinnen haben. Die Schweiz kann zukünftiges Wachstum nur über Bildung und Innovation generieren, und dies sind langfristige Investitionen. Wenn wir dies heute nicht tun, werden wir in zehn bis zwanzig Jahren so weit zurückgefallen sein, dass ein Aufholen kaum mehr möglich sein wird.

Die Fraktion ist bereit, das eine Prozent Kreditsperre, d. h. ein Wachstum von 5 Prozent, mitzutragen; eine weitere Kürzung auf 4 Prozent lehnen wir jedoch ab. Wir werden dann bei der Beratung des Entlastungsprogramms Alternativen zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzung einbringen. Ebenfalls lehnen wir den Rückweisungsantrag Weyeneth und die Eventualanträge Wandfluh ab. In der Kommission fanden verschiedene Verschiebungsanträge mit anderer Prioritätensetzung als der vorgesehenen keine Mehrheiten. Deshalb bringt eine Rückweisung nichts. Der Ständerat als Zweitrat wird die heutige Prioritätensetzung auch noch einmal überprüfen.

In diesem Sinne beantrage ich im Namen der FDP-Fraktion Eintreten und Unterstützung der Vorlage.