Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-05-05
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-05
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt die Bildungs- und Forschungsvorlagen, und zwar jene mit den höheren Erhöhungssätzen. Wir sind auf dem Weg zu einer Wissensgesellschaft, und die wichtigste wirtschaftspolitische Strategie, damit sich ein Industrieland wie die Schweiz im internationalen Wettbewerb behaupten kann, besteht in mehr Investitionen in Bildung, Berufsbildung und Forschung. Es ist traurig, dass die Schweiz in den Neunzigerjahren real abnehmende Beträge in die Bildung investiert hat, auch wenn alle von Bildungsgesellschaft reden. Eigentlich müsste man die Bildungsausgaben in der Staatsrechnung finanzpolitisch als Investition und nicht als laufenden Konsum verbuchen. Zwecks Arbeitsteilung mit meinen Fraktionskolleginnen - Frau Fetz, Frau Chappuis, Frau Bruderer und Frau Fässler - konzentriere ich mich auf die Berufsbildung und auf die technische Innovation.
Zur Berufsbildung: Die schweizerische Berufslehre, die schweizerischen Fachhochschulen sind der Standortvorteil für den schweizerischen Werkplatz, vor allem im Sekundärsektor, in der Industrie. Ich bin froh, dass wenigstens auf rhetorischer Ebene über alle Parteien hinweg darüber Konsens besteht. Wenn es um die Taten geht, sieht es dann allerdings anders aus. Die Berufsbildung erhöht die Arbeitsproduktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Vor allem senkt sie, was das Individuum betrifft, das Risiko, arbeitslos zu werden. Wer eine Berufslehre absolviert hat, untersteht gegenüber einem ungelernten Erwerbstätigen einem dreimal tieferen Risiko, arbeitslos zu werden.
Im Beschluss 1, der die Berufslehre betrifft, ist rein optisch eine Erhöhung der Bundesmittel vorgesehen - aber nur optisch. Wir haben uns die Mühe genommen, ganz genau hinzuschauen und zu schauen, wie der Kredit aufgeteilt ist: Die Bundesmittel für die Berufsbildung im Beschluss 1 werden von der laufenden Periode zur nächsten Vierjahresperiode nur angehoben, weil jetzt neu die Sozial- und Gesundheitsberufe, die bis jetzt voll von den Kantonen bezahlt wurden, vom Bund mitfinanziert werden. Eine eigentliche Reform der Berufsbildung, wie wir sie mit dem neuen Berufsbildungsgesetz anvisiert haben und wie sie besprochen worden ist, ist budgetmässig in dieser Vorlage aber nicht enthalten.
Ich möchte zwei, drei Dinge aufzählen: So war ja z. B. die Meinung, dass der allgemein bildende Unterricht in Berufsschulen etwas ausgedehnt wird; heute sind das nur drei Stunden pro Woche. Das ist zu wenig. Diese Ausdehnung ist nun nicht vorgesehen. Dann haben wir beschlossen, dass grundsätzlich - einige Berufe ausgenommen - eine zweite Sprache, eine zweite Landessprache oder eine Fremdsprache, gelernt werden soll. Das ist nicht budgetiert. Wir haben beschlossen, die einzelnen Berufe in Berufsfeldern zusammenzufassen, Berufsfelder zu bilden - für das sind die Mittel nicht vorgesehen. Im Strategiezehntel für den Bundesrat - es ist richtig, dass der Bundesrat 10 Prozent selber einsetzen kann - sind viel zu wenig Mittel, um die Reform wirklich durchzuziehen. Wenn Sie im Bundesbeschluss 1, bei der Berufsbildung, aber auch bei den Fachhochschulen jetzt die Kreditsperre anwenden, bedeutet das nichts anderes als eine Überwälzung auf die Kantone. Das sind nicht echte Einsparungen, zum Glück nicht, sondern es ist eine schäbige Art, wie sich der Eidgenoss auf Kosten der nachgelagerten Gebietskörperschaften gesundstösst.
Noch ein Wort zum KTI-Kredit, dem Bundesbeschluss 6: Er sieht für die KTI eine sehr massive Erhöhung der Mittel vor, nämlich um 52 Prozent von der laufenden zur nächsten Vierjahresperiode 2004-2007. Das ist eine sehr massive Erhöhung. Wir sind der Meinung, dass die Mittel, welche für die so genannte Technologieplattform vorgesehen waren, für das "Programm Innovation und Valorisierung des Wissens", das aus dem Bundesbeschluss 7 herausgefallen ist, mit dem Beschluss zur KTI doch sicher finanzierbar sind.
Wir sind dankbar, dass der Bundesrat jetzt eine Task Force zur Berufsbildung eingesetzt hat. Wir verlangen - dazu möchte ich eine Antwort von Bundespräsident Couchepin -, dass das Berufsbildungsgesetz trotz gegenteiliger Stimmen aus einzelnen Kantonen auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt wird. Wir möchten auch, dass durch einen vorgezogenen Finanzierungsmechanismus der Bund alles dafür tut, dass im August alle Jungen eine Lehrstelle oder wenigstens eine Zwischenlösung in Form eines Praktikums oder eines zehnten Schuljahres haben.