Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-05
Wortprotokoll
Ich kann mich dem Kommissionssprecher weitestgehend anschliessen. Am 15.[NB]Dezember hat der Bundesrat den Entwurf für ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Das Stromabkommen ist Gegenstand dieses Paketansatzes. Wir werden gestützt auf die Konsultationen voraussichtlich noch im März das Verhandlungsmandat besprechen und dann definitiv verabschieden. Wir werden bemüht sein, ein Stromabkommen zu verabschieden, das auch diese technischen Belange beinhaltet. Es ist eigentlich klar, dass gleichzeitig auf technischer Ebene alles darangesetzt wird, dass die Zusammenarbeit funktioniert, dass Swissgrid ihre Arbeit macht.
Der Bundesrat hätte Ihnen, weil die Arbeiten laufen, die Ablehnung der Motion beantragt. Ich verlange aber keine spezielle Abstimmung. Ihre Annahme ist ein Zeichen, dass wir diesen Weg fortführen sollen.
Wenn ich schon die Gelegenheit habe, werde ich zur sogenannten 70-Prozent-Regel Stellung nehmen, die ja auch Gegenstand des Verhandlungsmandates und dieser technischen Arbeiten ist. Die Ministerien und Übertragungsnetzbetreiber Deutschlands, Frankreichs und Italiens betrachten die Berücksichtigung der Schweiz bei der 70-Prozent-Regel als alternativlos. Die EU-Kommission hat nicht andeuten lassen, dass sie sich einer der Schweiz genehmen Lösung widersetzen würde. Allerdings kann je nach der weiteren Entwicklung ein Restrisiko doch nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist es richtig, dass auf allen Ebenen verhandelt wird. Die EU-Kommission könnte erneut Schritte zur Ausgrenzung von Swissgrid unternehmen. Jetzt, da die Schweiz verhandelt, kann das allerdings weitestgehend ausgeschlossen werden.
Ich schliesse mich also der Kommissionsmehrheit an.