Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-05
Wortprotokoll
Ich schliesse mich dem Gesagten natürlich an. Noch einige Worte dazu: Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Förderung klimaneutraler WKK-Anlagen als Teil der Energiereserve in die Gesetzgebung zu den Reservekraftwerken aufzunehmen. Die entsprechende Vorlage war bis zum 20.[NB]Oktober 2023 in der Vernehmlassung. Dabei zeigte sich, dass die meisten Akteure, insbesondere die Kantone und alle politischen Parteien, die Förderung von fossilen WKK-Anlagen aus dem Netzzuschlagsfonds ablehnen. Das haben wir Ihrer UREK am 1.[NB]Februar 2024 dargelegt. Die Kommission hat die Motion mit dem Hinweis angenommen, dass das Parlament so die Detailberatung im Rahmen der Vorlage zur Stromreserve führen kann. Das ist auch richtig so, weil ich bereits bei der Debatte um die Revision des Energiegesetzes gesagt habe, dass wir das zurücknehmen und nicht das Energiegesetz mit dieser Frage belasten wollen. Daher ist es auch die Einlösung dieses Versprechens, dass die WKK-Anlagen Gegenstand der Vorlage über die Reservekraftwerke bilden.
Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung zur Vorlage über die Stromreserve dargelegt, dass die Finanzierung der Förderung von WKK-Anlagen aus dem Netzzuschlag erfolgen soll und dafür eine Fremderlassänderung im Energiegesetz vorzunehmen sei. Über das Stromversorgungsgesetz können nur Reservekraftwerke finanziert werden, welche auf Abruf in der Reserve und somit nicht im Markt sind. Das bedeutet aber auch, dass für die Förderung der erneuerbaren Energien weniger Mittel aus dem Netzzuschlag zur Verfügung stehen würden. Mit Blick auf diese Abwägung gilt es dann, die Diskussion im Rat zu führen.
WKK-Anlagen werden vorerst mit fossilen Brennstoffen betrieben. Kurz- bis mittelfristig wird das sicher der Fall sein. Später können allenfalls auch Biotreibstoffe - wenn denn genügend solche Treibstoffe vorhanden sind - die Klimaneutralität sicherstellen. Aber wie gesagt wurde, ist auch immer zu schauen, was für Strom wir importieren. Da bin ich völlig einig mit Ständerat Schmid: Der importierte Strom wird auch nicht immer klimaneutral sein.
Der Bundesrat hat die Motion der UREK-N am 26.[NB]April 2023 zur Annahme empfohlen, um die WKK-Förderung losgelöst vom Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu beraten. Der Nationalrat stimmte der Motion am 3.[NB]Mai 2023 zu. Entsprechend hat der Bundesrat die WKK-Förderung in die Vernehmlassung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen. Sie stösst aber eben auf Kritik.
Der Bundesrat hat letzte Woche die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes verabschiedet. Im Bewusstsein, dass diese Motion vom Nationalrat angenommen wurde, und in der Annahme, dass die Motion auch von Ihnen angenommen wird, hat er die WKK-Anlagen im Gesetz belassen. Wenn man rein auf die Vernehmlassung geschaut hätte, wäre es etwas schwieriger gewesen. Aber letztlich bestimmen Sie mit der Annahme der Motion, was Sie hier diskutieren wollen. Es ist also eigentlich alles aufgegleist, damit wir diese Motion im Rahmen der Debatte rund um Reservekraftwerke diskutieren können. Entsprechend schliesst sich der Bundesrat auch der Kommission an.