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Schmid Martin · Ständerat · 2024-03-05

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-05

Wortprotokoll

Wir behandeln hier eine Motion, welche vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird und zu der kein Minderheitsantrag vorliegt; sie wird also von unserer Kommission, welche sie vorberaten hat, unterstützt.

Was will die Motion unserer Schwesterkommission, der nationalrätlichen UREK? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, im Gesetzentwurf zu den Reservekraftwerken als Teil der Energiereserve eine Bestimmung aufzunehmen für eine Massnahme zur Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen. Dabei sollen folgende Fragestellungen abgeklärt werden:

a. Welche zusätzliche Leistung und Energiemenge aus neuen WKK-Anlagen sind bis 2035 nötig, um einen substanziellen Beitrag an die Stromversorgungssicherheit im Winterhalbjahr zu leisten? Wie sieht der jährliche Zubaupfad aus? [PAGE 110]

b. Wie hohe Fördermittel sind jährlich nötig, damit der Zubau gemäss Buchstabe a bis 2035 gewährleistet werden kann? Über welches Gefäss soll die Finanzierung erfolgen?

c. Wie werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel zugeteilt?

d. Wie wird der klimaneutrale Betrieb der WKK-Anlagen innerhalb des CO2-Regimes sichergestellt? Zudem sollen auch der Einsatz sowie die Kosten von Carbon Capture and Storage, also von CCS-Technologien, geprüft werden.

e. In welchen Fällen werden Anlagen wärme- oder stromgeführt, und welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein?

Wir blenden kurz zurück. Sie wissen alle, dass sich im Winter 2023 aufgrund der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Gasversorgung in Europa sowie aufgrund technischer Probleme in vielen französischen Atomkraftwerken Mitte 2022 ein erhöhtes Risiko für die Energieversorgungssicherheit der Schweiz abzeichnete. Der Bundesrat reagierte darauf mit der Inkraftsetzung der Winterreserveverordnung.

Persönlich meine ich immer noch, der Bundesrat habe sehr verantwortungsvoll und richtig gehandelt, auch wenn das vom Bundesverwaltungsgericht in Sachen des Reservekraftwerks Birr in Zweifel gezogen wurde. Für mich ist das unverständlich, denn diejenigen, die damals in der Krise agieren mussten und Verantwortung zu übernehmen hatten, wussten, wie kritisch die Situation war. Man kann im Rückblick zu einem anderen Ergebnis kommen, das ist so. Aber man sollte die damalige Situation als Grundlage nehmen. Deshalb hat die nationalrätliche Schwesterkommission diese Motion eingereicht, in der sie darauf hinweist, dass die WKK-Anlagen einen wesentlichen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit leisten könnten.

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Vernehmlassung durchgeführt, in die er alle diese Punkte aufgenommen hat. Die Förderung von WKK-Anlagen kann in der Tat auch eine Hilfe zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit bis 2035 sein. Im Winterhalbjahr könnte eine erhebliche Energiemenge produziert werden. Es könnten bis zu 400 Gigawattstunden zusätzlich zur Verfügung stehen. Offensichtlich ist, dass wir auch den Umgang mit der Kompensation und den CO2-Belastungen klären müssen, wenn wir die Dekarbonisierungsziele erreichen wollen. Aber diese Probleme haben wir auch beim importierten Strom, der in fossilen Gaskraftwerken im Ausland produziert wird.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung genau nach diesen Punkten durchgeführt. Er wird vielleicht noch darauf hinweisen, dass auch in Bezug auf die Förderung kritische Eingaben gemacht worden sind. Nichtsdestotrotz erachtet es die Kommission als richtig, dass der Bundesrat auch das Thema WKK weiterbearbeitet. Denn so sicher wie das Amen in der Kirche ist die Zustimmung zum Bau von neuen Gaskraftwerken als Reservekraftwerke noch nicht. Hier muss man zwischen reinen Gaskraftwerken, WKK-Anlagen und weiteren Massnahmen zur Erhöhung der Stromversorgungssicherheit im Winter eine Abwägung treffen. Deshalb hat die Kommission entschieden, die Motion anzunehmen, damit der Bundesrat diese Punkte im Rahmen der neuen Gesetzgebung, die bis 2026 vorliegen sollte, innerhalb der Eckwerte aufnimmt.

Mit diesen Worten beantrage ich im Namen der einstimmigen Kommission und wie der Bundesrat die Annahme der Motion.