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Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-03-05

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-05

Wortprotokoll

In der Herbstsession 2023 nahm der Nationalrat die von Ihrer Finanzkommission beantragten Änderungen bei den Artikeln 94a und 112 des Parlamentsgesetzes an und verwarf die von der FK-N beantragten Änderungen bei Artikel 50. In Artikel 50 geht es um die Aufgaben der Finanzkommission, in Artikel 112 um die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesrat und der Bundesverwaltung. Diese beiden Artikel hängen stark zusammen. In Artikel 112 geht es um die Differenzregelungen im Legislaturplan und im Finanzplan. In der Wintersession 2023 folgte der Ständerat dem Nationalrat bei den Artikeln 50 und 94a. Das heisst, Artikel 50 wurde abgelehnt und Artikel 94a angenommen. Damit bleibt es bei Artikel 50 beim geltenden Recht, und die Änderungen bei Artikel 94a werden angenommen, sofern Sie in der Schlussabstimmung zustimmen.

Der Ständerat diskutierte Artikel 112 intensiv. Er nahm einen Antrag der SPK-S an und verwarf damit die im Entwurf der FK-N vorgesehene Änderung. Damit bleibt nur eine Differenz bei Artikel 112; es geht um die Mitberücksichtigung der FK bei finanzrelevanten Geschäften. Ich habe es gesagt: Die Änderungen bei Artikel 112 waren ursprünglich mit den Änderungen bei Artikel 50 verknüpft. Da letztere definitiv nicht zustande kommen, erachtet es die Finanzkommission für nur bedingt sinnvoll, an den Änderungen bei Artikel 112 festzuhalten.

Das Ziel der beantragten Änderungen bei Artikel 112 war, dass die Sachbereichskommissionen ihre Erlassentwürfe mit erheblichen finanziellen Auswirkungen den FK zur Stellungnahme unterbreiten. Dies ist der Finanzkommission weiterhin ein grosses Anliegen. Denn grosse Änderungen, bei welchen die finanziellen Auswirkungen nicht bekannt sind oder vielleicht von den Ratsmitgliedern nur bedingt wahrgenommen werden - ein Beispiel war die Erhöhung der Armeeausgaben -, können natürlich sowohl Ausgaben wie auch Einnahmen betreffen. Da ist es der Finanzkommission ein Anliegen,[NB]dass[NB]sie[NB]diese[NB]Geschäfte anschauen kann. Dafür muss aber nicht unbedingt das Gesetz angepasst werden.

Wir bitten Sie nun, diese letzte Differenz zu bereinigen und dem Ständerat zu folgen, damit wir dieses Geschäft abschliessen können.

Die Finanzkommission hat ebenfalls beschlossen, das Büro des Nationalrates zu bitten, darauf zu achten, dass der Informationsfluss zwischen den Sachbereichskommissionen und der Finanzkommission erfolgt, damit die Finanzkommission überhaupt über die Behandlung von Geschäften mit ausserordentlicher oder mit grosser finanzieller Tragweite informiert wird und diese auch besprechen kann. Ich möchte hier nochmals betonen, dass es bei all diesen Geschäften nicht immer nur um Mehrausgaben geht; es geht auch um Mindereinnahmen, beispielsweise durch Steuersenkungen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit - ich glaube, wir haben einstimmig entschieden - Ihrer Finanzkommission zu folgen.