Ettlin Erich · Ständerat · 2024-03-05
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05
Wortprotokoll
Die Motion wurde am 30.[NB]September 2021 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 14.[NB]September 2023 mit 109 zu 63 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung einer dauerhaften genomischen Überwachungsplattform für Infektionskrankheiten zu schaffen. Begründet wird die Motion damit, dass die Corona-Pandemie gezeigt habe, wie wichtig es sei, die Genomveränderungen eines Erregers und seiner Eigenschaften erkennen und verfolgen zu können. Durch die Sequenzierung seien Mutationen von Viren und Bakterien früh erkennbar, und daraus lasse sich etwa auf neue Immunantworten oder Resistenzen schliessen.
Die Schweiz verfügt gemäss der Begründung der Motion bislang über kein systematisches Überwachungssystem für genomische Veränderungen, sondern bestenfalls über Einzelstudien. Für die permanente Überwachung von Viren und Bakterien sollen deshalb die laufenden Bestrebungen im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 in eine allgemeine und dauerhafte genomische Überwachungsplattform überführt werden. Eine nationale Top-down-Plattform würde die Schweiz in eine gute Situation bringen. Sie müsste jedoch über die nachhaltigen Strukturen einer interdisziplinären Governance aus Forschung und Akademie sowie eine ausreichende Finanzierung verfügen und vom Ad-hoc-Modus wegkommen.
Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen. Er hat zwar den Bedarf anerkannt, Genomdaten zu erheben, um den Auftrag der frühzeitigen Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wahrnehmen zu können. Es gebe Möglichkeiten der Überwachung, und es würden auch schon verschiedene Aktivitäten und Initiativen in diesem Bereich durchgeführt. Zu beachten sei aber, dass es aus Sicht der öffentlichen Gesundheit nicht verhältnismässig sei, eine Überwachung in der Intensität und in dem Umfang wie in der Pandemie aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat erachtete am 17.[NB]November 2021, das ist das Datum seiner Antwort, eine Annahme der Motion als verfrüht und verwies auf die Anpassung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen. Sowohl die Motion selber als auch die Antwort des Bundesrates stammen also aus dem Jahr 2021 und damit aus einem Zeitraum mitten in der Pandemie.
Ihre Kommission hat die Motion am 29.[NB]Januar 2024, also mit einem gewissen Abstand, beraten und sie mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission teilt das Anliegen der Motion. Das war gar nie umstritten. Die genomische Überwachung von Bakterien und Viren sollte verbessert und so die Früherkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten gestärkt werden. Die systematische Sequenzierung von Sars-CoV-2 hat während der Covid-19-Pandemie eine wichtige Rolle gespielt. Allerdings hat der Bundesrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes beschlossen, welche die Lehren aus der Pandemie aufnimmt. Die Vernehmlassung dazu läuft bis Ende März 2024. Die Kommission liess sich versichern, dass das Anliegen der Motion vollständig in diese Vernehmlassungsvorlage aufgenommen wurde und dass die genomische Überwachung längerfristig aufrechterhalten und auf weitere Erreger ausgeweitet werden soll.
Ihre Kommission bzw. die Mehrheit, die mit Stichentscheid des Präsidenten zustande kam, erachtet die Motion daher als erfüllt und beantragt sie konsequenterweise zur Ablehnung. Derjenige Teil der Kommission, der sie annehmen möchte, möchte die Verabschiedung der Revision des Epidemiengesetzes durch den Bundesrat abwarten und spricht sich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Ablehnung der Motion aus. Es geht also um eine rein formelle Entscheidung, nicht aber um die Frage der Unterstützung des Grundanliegens.
Insofern bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen, weil sie erfüllt ist.