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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-03-05

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-05

Wortprotokoll

Christian Lohr, unser Kollege im Nationalrat, hat die Motion am 27.[NB]September 2021 eingereicht. Im Nationalrat wurde sie am 14.[NB]September 2023 mit 115 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Motionär beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen dahin gehend anzupassen, dass auch Arbeitgeber und nicht nur Arbeitnehmer bei der Invalidenversicherung ein Gesuch auf Anpassung des Arbeitsplatzes stellen können. Er begründet das damit, dass heute bei der IV nur Arbeitnehmende ein Gesuch für ein behinderungsbedingt notwendiges Hilfsmittel am Arbeitsplatz stellen könnten; dabei handelt es sich zum Beispiel um spezifisch hergestellte Stehvorrichtungen oder bauliche Änderungen am Arbeitsplatz. Dies erschwere die Bearbeitung des Gesuchs für alle Beteiligten und führe zu unnötigem Koordinationsaufwand. Der Informationsaustausch zwischen Arbeitgebenden und der IV laufe über die Arbeitnehmenden, obwohl direkte Kommunikation oftmals effizienter und zielgerichteter wäre.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Den Rechtsanspruch auf ein Hilfsmittel habe die versicherte Person. Sie sei Verfügungsadressatin der IV, und sie müsse ihre Rechte in einem allfälligen Gerichtsverfahren geltend machen. Diesem Rechtsanspruch stehe die für die IV-Stellen geltende Offizialmaxime gegenüber, welche sie verpflichte, den Leistungsanspruch umfassend und nicht nur auf allfällige Hilfsmittel hin zu prüfen. Ein selbstständiges Anmelderecht des Arbeitgebenden zum Leistungsbezug stünde im Widerspruch zur Freiwilligkeit einer IV-Anmeldung und zur Selbstbestimmung der Versicherten, IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ein solches Vorgehen würde zudem keine administrative Vereinfachung bedeuten, da die Mitarbeit der versicherten Person bei der Leistungsprüfung zentral sei.

Ihre Kommission hat die Motion an der Sitzung vom 29.[NB]Januar beraten und sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Herr Germann wird den Antrag der Minderheit auf Ablehnung begründen.

Die Mehrheit der Kommission erachtet die vom Motionär aufgezeigte Einschränkung als übertrieben. Auch sie ist der Meinung, dass es den Arbeitgebern zu ermöglichen sei, bei der IV ein Gesuch auf Abgabe von Hilfsmitteln zu stellen. Ihre Kommission berücksichtigt insbesondere, dass dieser Vorschlag von Menschen mit Behinderungen in einer Denkfabrik ausgearbeitet worden ist. Das hat in der Beratung aufgezeigt, dass sich die Forderung auf reelle und vor Ort festgestellte Bedürfnisse stützt. Die Anpassung würde das Verfahren vereinfachen, was eine pragmatische Lösung bietet und wirksam dazu beitragen kann, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

Zudem besteht eine Vereinfachung darin, dass ein Arbeitgeber die Arbeitsumgebung für mehrere Arbeitnehmende gleichzeitig anpassen kann, wenn er mehrere Personen angestellt hat, die Anspruch auf eine IV haben.

Die Minderheit wird, wie gesagt, ihre Argumente selbst vertreten.

Im Sinne der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie um Zustimmung zur Motion.