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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2024-03-05

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-05

Wortprotokoll

Am 11.[NB]Dezember 2019 hat der Kanton Jura die Standesinitiative 19.320 eingereicht. Sie verlangt, es seien neue rechtliche Bestimmungen zu erlassen, auf deren Grundlage das Bundesamt für Gesundheit den Anstieg der Medikamentenpreise stoppen und die Preise langfristig auf ein angemessenes Niveau senken kann.

Ihre Kommission hat der Standesinitiative am 13.[NB]April 2021 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat ihr am 13.[NB]Januar 2022 ebenfalls Folge gegeben.

Ihre Kommission hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass die Kosten für Medikamente in den letzten Jahren stark gewachsen sind: Während sich in der OKP die Leistungen für Medikamente im Jahr 2022 auf insgesamt 8,4 Milliarden Franken beliefen und damit 22,4 Prozent der Gesamtkosten ausmachten, betrugen die Kosten dafür im Jahr 2014 noch 5,8 Milliarden Franken und machten damit 20,4 Prozent der Gesamtkosten aus. Das bedeutet, dass die Medikamentenkosten innerhalb von acht Jahren um über 44 Prozent gestiegen sind.

Es ist unbestritten, dass diese Entwicklung genau angeschaut und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden müssen. Der Bundesrat - das ist Ihnen bekannt - hat im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets mehrere [PAGE 126] Massnahmen vorgeschlagen, mit welchen das Kostenwachstum bei den Medikamenten gebremst werden soll. Diese Diskussion und entsprechende Entscheide wird Ihre Kommission an ihrer Sitzung vom 18.[NB]und 19.[NB]März fortführen. Zudem muss der Bundesrat im Rahmen der Berichterstattung in Erfüllung eines Postulates zusätzliche Massnahmen prüfen, um den Zugang zu innovativen Medikamenten zu einem angemessenen Preis zu sichern, indem im Rahmen der sogenannten Beneluxa-Initiative stärker international zusammengearbeitet wird. Hinzu kommt jetzt noch das Postulat der GPK-S, das wir vorhin besprochen und beschlossen haben.

Schliesslich hält Ihre Kommission fest, dass der Bundesrat im zweiten Halbjahr 2023 mehrere Verordnungsänderungen verabschiedet hat, welche Anreize setzen sollen, dass häufiger günstigere Generika oder Biosimilars anstelle von Originalpräparaten verwendet werden. Ein Teil dieser Anpassungen ist bereits seit dem 1.[NB]Januar dieses Jahres in Kraft, und ein zweiter Teil wird dann am 1.[NB]Juli in Kraft treten. Wir kennen natürlich alle auch die dreijährliche Überprüfung der Medikamentenpreise.

Insgesamt laufen also verschiedene Bestrebungen, das Wachstum der Kosten für Medikamente zu bremsen. Diese Aktivitäten sind jedoch erst teilweise umgesetzt oder in Beratung, namentlich im Rahmen des zweiten Kostendämpfungspakets.

Deshalb beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, die Behandlungsfrist für die Standesinitiative um zwei Jahre zu verlängern.

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