Blunschy Dominik · Nationalrat · 2024-03-06
Blunschy Dominik · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06
Wortprotokoll
Die Schweiz hat ein Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein unterzeichnet, das den gegenseitigen Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich regelt. Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat das Abkommen an ihrer Sitzung vom 11.[NB]Januar 2024 behandelt.
Verglichen mit der Schweiz, verfügt das Fürstentum Liechtenstein über eine ähnliche Gesetzgebung im Geldspielbereich. Die Anzahl Spielerinnen und Spieler ist bei unseren Nachbarn jedoch auffällig hoch, was die Vermutung zulässt, dass viele in der Schweiz gesperrte Spielerinnen und Spieler auf Glücksspielveranstalter in Liechtenstein ausweichen. Das ist nicht weiter verwunderlich, schliesslich liegen die Casinos in der Schweiz und Liechtenstein teilweise nur fünfzehn Autominuten auseinander. Spielsperren können heute somit durch einfaches Überschreiten der Grenze zwischen der Schweiz und Liechtenstein umgangen werden. Sie überqueren also nur eines der vielen "Brüggli" über den Rhein, ohne Grenzkontrolle, und können gleich weiterspielen.
Um Spielerinnen und Spieler besser vor exzessivem Geldspiel zu schützen, sollen die Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler zwischen den Veranstaltern aus beiden Ländern ausgetauscht werden. Sperren sollen somit künftig gegenseitig Gültigkeit haben und so effektiver schützen. Heute werden Spielerinnen und Spieler in der Schweiz von den Glücksspielanbietern vom Spiel ausgeschlossen, wenn sie überschuldet sind, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht[NB]mehr[NB]nachkommen, wenn sie Einsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen, oder wenn sie spielsüchtig sind. Die Verantwortung zur Umsetzung des Datenaustauschs liegt bei den Veranstaltern. Sämtliche Sperren müssen unmittelbar gemeldet werden. Das Abkommen ist für alle Spielsperren von Spielbanken gültig, d.[NB]h. auch für Online-Anbieter. Der Wohnsitz der Spielerin oder des Spielers spielt dabei keine Rolle.
Das Abkommen sieht eine Informationspflicht vor. Das heisst, betroffene Spielerinnen und Spieler werden über Sperre und Datenaustausch informiert. Dabei sollen nur die Mindestanforderungen für den Austausch freigegeben werden, nicht sämtliche Personendaten. Selbstverständlich müssen die Veranstalter beim Datenaustausch den Datenschutz gewährleisten.
Voraussetzung für das Inkrafttreten des Abkommens ist nun, dass beide Länder, Liechtenstein und die Schweiz, ihre jeweiligen Gesetzgebungsverfahren vervollständigen. Was Liechtenstein betrifft, so hat das Land diese Bedingungen bereits erfüllt. In der Schweiz muss das Abkommen vom Parlament genehmigt und die anschliessende Referendumsfrist eingehalten werden. Wir befinden uns also heute in der[NB]Phase[NB]der[NB]Genehmigung[NB]des Abkommens durch das Parlament.
Die WBK-N hat mit 25 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen dem Eintreten sowie allen Artikeln ohne Diskussion zugestimmt und empfiehlt Ihnen das Abkommen somit zur Annahme.