Jans Beat · Bundesrat · 2024-03-06
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-03-06
Wortprotokoll
Die Schweiz und Liechtenstein wollen den Schutz von Spielerinnen und Spielern vor exzessivem Geldspiel stärken. Zu diesem Zweck haben sie ein bilaterales Abkommen unterzeichnet, das einen grenzüberschreitenden Austausch von Daten gesperrter Personen vorsieht. Bei der Spielsperre handelt es sich um eine wirksame Sozialschutzmassnahme im Geldspielbereich.
Gesperrt werden in beiden Ländern Spielerinnen und Spieler, die überschuldet sind, Spieleinsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen, oder die spielsüchtig sind. Eine so in der Schweiz gesperrte Person soll nicht in einer Spielbank in Liechtenstein weiterspielen können und umgekehrt. Für das Inkrafttreten des Abkommens müssen beide Länder die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllen. Für die Schweiz heisst das, dass es eine parlamentarische Genehmigung braucht und die Referendumsfrist unbenutzt ablaufen muss. Liechtenstein erfüllt die für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen bereits.
Das Abkommen regelt den grenzüberschreitenden Austausch der Daten der gesperrten Personen unmittelbar zwischen Geldspielveranstalterinnen. Das sind Spielbanken oder Lotteriegesellschaften, und zwar von der Schweiz und von Liechtenstein. Die Umsetzung des Abkommens obliegt den Spielbanken und Lotteriegesellschaften. Das heisst, dass die Geldspielveranstalterinnen für den Austausch der Daten verantwortlich sind und ihn technisch selber umsetzen müssen, entweder über ein gemeinsames Sperrregister oder über eine Schnittstelle. Im Moment scheint sich eine Lösung abzuzeichnen, bei welcher die Schweiz und Liechtenstein[NB]ihre[NB]eigenen[NB]Sperrlisten weiterführen und die im Abkommen vorgesehenen Daten über eine Schnittstelle austauschen.
In der Vernehmlassung wurde das Abkommen begrüsst, es gab keine einzige ablehnende Stellungnahme. Das Abkommen stellt einen Fortschritt für die Spielerinnen und Spieler dar, die geschützt werden müssen. Es ist auch im internationalen Kontext vorbildlich. Innerhalb der EU gibt es noch keine solche Regelung. Die Schweiz und Liechtenstein nehmen deshalb eine Vorreiterrolle ein.
L'accord souligne que la protection des joueurs est une priorité et que cet objectif de la loi fédérale sur les jeux d'argent n'est pas un vain mot. Les proches des joueurs exclus sont également protégés par l'accord. Une exclusion des jeux peut briser le cycle d'endettement, dans lequel l'environnement social est souvent impliqué.
Das Abkommen bestätigt und verstärkt schliesslich die guten Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Es ist ein Fortschritt für den Schutz der spielsuchtgefährdeten Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und Liechtensteins. Einige Spielbanken der beiden Länder liegen geografisch sehr nahe beieinander, und es ist deshalb wichtig, dass gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht rasch ennet der Grenze ihrer Sucht nachgehen können.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen deshalb im Namen des Bundesrates, Eintreten zu beschliessen und das Abkommen, wie es Ihnen vorliegt, zu genehmigen.