Wermuth Cédric · Nationalrat · 2024-03-06
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
In meinem Minderheitsantrag geht es um die Begriffsdefinition der Einfuhrabgaben. Wir sind hier in Artikel 6 Buchstabe e Ziffer 3. Es geht, formell gesagt, nur um die Definition der Einfuhrabgaben. Diese hat aber eine materielle Wirkung. Einfuhrabgaben sind nämlich bei einer allfälligen Wiederausfuhr der Ware unter Umständen rückerstattbar. Genau das möchte die Mehrheit mit ihrem die Zuschlagspreise betreffenden Antrag für die Versteigerung der Zollkontingente erreichen. Sie möchte, dass diese rückerstattbar sind. Ich bitte Sie allerdings, diesen Antrag abzulehnen, aus mindestens drei Gründen.
Erstens sind Zuschlagspreise aus Versteigerungen der Zollkontingente offensichtlich keine Einfuhrabgaben. Das ergibt sich aus dem Begriff und der Logik der Einfuhrabgabe. Diese wird nämlich bei der Einfuhr und an der Grenze fällig. Beides ist bei der vorhergehenden Erwerbung eines Anteils an einem Zollkontingent - es geht hier insbesondere um Fleisch - offensichtlich nicht der Fall. Das geschieht weder an der Grenze, noch wird der Preis im Moment der Einfuhr erhoben. Es gibt auch keine Pflicht, die ersteigerten Kontingente dann wirklich einzuführen. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Zweitens verstösst dieser Antrag gegen internationales Handelsrecht, gegen WTO-Recht. Nach Definition des WTO-Rechtes sind nämlich neben Grenzabgaben nur interne Steuern rückerstattungsfähig - das würde in der Schweiz z.[NB]B. die Mehrwertsteuer betreffen -, aber nicht Verkaufserlöse aus Zollkontingenten. Hier handelt es sich offensichtlich nicht um WTO-kompatibles Recht. Ich glaube, wir sehen im Moment, was mit den WTO-Verhandlungen geschieht. Insbesondere die Grossen, die andere Machtmittel haben, sich durchzusetzen, stellen eigene Regeln auf. Diejenigen, die darauf angewiesen sind, sind die kleinen Volkswirtschaften wie die Schweiz. Es wäre gerade als Kleinstaat unsinnig, hier an der Zerstückelung des WTO-Rechtes weiterzuarbeiten.
Drittens möchte ich Sie auf die nachfolgenden Diskussionen vorbereiten, die wir auch haben werden. Je nachdem, welche Anträge wir zu diesem Gesetz annehmen, kommen wir doch auf sehr beträchtliche Summen von Ausfällen im Bundesbudget. Auch hier gilt: Die Versteigerungserlöse würden im Moment bei Fleisch etwa 200 Millionen Franken ausmachen. Im Extremfall könnten auch sie, bis zu diesen 200 Millionen Franken, rückerstattungsfähig werden. De facto - nicht de jure, damit wir hier keinen Fehler machen, das wurde zum Teil falsch kolportiert - schaffen wir damit eine Zweckbindung von 200 Millionen Schweizerfranken im Bundesbudget. Das ist doch immerhin ein Viertel des Geldes, das wir beispielsweise brauchen werden, um nur schon den Bundesanteil an der 13.[NB]AHV-Rente zu finanzieren. Ob diese Zweckbindung in diesem Falle Sinn macht, würde ich infrage stellen. Real betrachtet führen wir hier nichts anderes ein als eine neue Subvention für die Nahrungsmittelindustrie, und dabei nicht für die Kleinsten.
Mit diesem Aufruf möchte ich auch enden: Wir befinden uns in diesen Wochen und Tagen mitten in einem Bauern- und Bäuerinnenprotest, der auch von links aus gesehen teilweise durchaus berechtigte Anliegen aufweist. Diejenigen, die aber hier profitieren werden - schauen Sie sich die Firmen an,[NB]die[NB]diese[NB]Kontingente in den letzten Jahren ersteigert haben -, sind genau die, die jetzt unter Beschuss stehen. Es sind Firmen wie Lidl, Bell oder Delicarna, die die grossen Kontingente ersteigert haben. Es sind nicht die Organisationen und Firmen, die jetzt unsere Unterstützung benötigen würden. Es geht nicht um eine Stützung des kleinbäuerlichen oder des gewerblichen Teils der Schweiz, sondern wirklich um die grossen nahrungsmittelverarbeitenden Industrien.
Ich bitte Sie, diesen Mehrheitsantrag und im Übrigen auch alle anderen Anträge, die zu unverhältnismässigen Ausfällen führen, abzulehnen.