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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2024-03-06

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

Im Block 1 geht es um den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs. Die Differenzen beinhalten teils einfach Vertrauen schaffende Formulierungen der Kantone, die von der Arbeitsgruppe Hofmann ausgearbeitet wurden, und juristische, gesetzgeberische Feinheiten.

Die GLP-Fraktion unterstützt im Zweckartikel 1 die schlankere Kompromissformulierung der Minderheit II (Ryser).

Bei Artikel 3 bitten wir Sie, die Mehrheit zu unterstützen und beim Erlass der Vollzugsbestimmungen zu internationalen Verträgen kein schwerfälliges Konsultationsverfahren vorzusehen.

Bei Artikel 6, und das ist ein zentraler Artikel dieses ersten Blocks, bitten wir Sie, die Minderheit Wermuth zu unterstützen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Diese Bestimmung soll so bleiben wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Denn was die Mehrheit hier fordert, gehört nicht hierhin. Es geht um die Versteigerungserlöse bei den Zollkontingenten. Hier im Rat gut vertretene Kreise wollen, dass die Versteigerungserlöse, die heute allgemeine Bundesmittel sind, neu als Zollerlöse definiert werden und in der Wirkung so einer Zweckbindung unterstellt werden. Achtung: Das sind bis zu 210 Millionen Franken pro Jahr, die durch diesen Antrag der Mehrheit plötzlich nicht mehr allgemeine Bundesmittel wären, sondern in den Rückerstattungstopf fliessen, diesen erhöhen und zurück an die Agrar- und Nahrungsmittelbranche fliessen würden, und zwar an die Grossen der Branche. Wenn Sie hier mit der Mehrheit stimmen, schaffen Sie eine nicht WTO-konforme Exportsubvention und erleichtern die ungebundenen Bundesmittel ohne Not um bis zu 210 Millionen Franken pro Jahr.

Die Komplexität und der Umfang dieser Zollgesetzgebung werden ausgenutzt; durch die Hintertüre werden Gelder zweckgebunden. Gemäss internationalem Handelsrecht sind Erlöse, die aus der Versteigerung von Zollkontingentsanteilen anfallen, von Zollabgaben zu unterscheiden. Versteigerungserlöse von Zollkontingenten gelten nicht als Einfuhrabgabe. Sie werden nicht aufgrund der Einfuhr erhoben und fallen nicht an der Grenze an. Das ist der Unterschied. Eine Zweckbindung von Einnahmen, wie hier von der Mehrheit eingebracht, untergräbt die Budgethoheit des Parlamentes und ist nicht WTO-konform. Um die zweckgebundenen Ausgaben des Bundes nicht weiter zu erhöhen, ist dies aus finanzpolitischen Gründen dringend abzulehnen.

Wir werden bei Artikel 6 Buchstabe n dem Minderheitsantrag Bendahan zustimmen, weil wir erfahren haben, dass es in diesem sorgfältig abgestimmten Geflecht von Bestimmungen nicht möglich ist, den Begriff der Kontrolle in einem einzigen Buchstaben so zum Ausdruck zu bringen, dass keine Lücken, Widersprüche oder Unsicherheiten entstehen. Eine Zusammenfassung oder Ergänzung dieses Begriffs in Artikel 6 Buchstabe n vorzunehmen - zusätzlich zu den Normen, die schon in den Kapiteln 6 und 7 bestehen -, ist aus Sicht der Verwaltung nicht nur unnötig, sondern höchst problematisch. Zudem ist die Definition zu unbestimmt. Hier wurde uns daher dringend empfohlen, an der Version des Bundesrates festzuhalten und auf eine Regelung des Begriffs der Kontrolle zu verzichten, weil er im jeweiligen Sachzusammenhang verstanden werden muss. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.

Bei Artikel 8 Buchstabe b - das ist eine zentrale Bestimmung - werden wir die Minderheit Badran Jacqueline unterstützen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun. Die Mehrheit hat die Intention, zu regeln, dass Mehrwertsteuerpflichtige die Einfuhr von Gegenständen über das Bezugsteuerverfahren direkt mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrechnen, unabhängig vom BAZG, ohne dessen Mitwirkung. In der Kommission wurde uns eindrücklich erläutert, dass ein solches System fehler- und betrugsanfällig wäre. Ich bitte Sie, nicht via Zollgesetzgebung die grundlegende Systematik der Mehrwertsteuer zu verändern. Wenn schon, dann muss eine solche Änderung im Rahmen einer Mehrwertsteuerrevision diskutiert und vorgenommen werden. Wenn wir die Änderung hier vorsehen, ginge dies mit gravierenden Folgen einher. Es wäre nämlich im Einführungsjahr mit geschätzten Mindereinnahmen von 2,9 Milliarden Franken zu rechnen, und diese wären schuldenbremsenrelevant. Ich bitte Sie wirklich, hier finanzpolitische Vernunft walten zu lassen.

Die Grünliberale Fraktion unterstützt im Block 1 die Minderheit II (Ryser), die Minderheit Wermuth, die Minderheit Bendahan und die Minderheit Badran Jacqueline und folgt ansonsten überall der Mehrheit.