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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-03-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-03-06

Wortprotokoll

Die Motion fordert, wie gesagt, Erleichterungen bei den Vorschriften für die Umrüstung von Strassenfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf einen Elektroantrieb. Sie will Hürden bei der Zertifizierung von Komponenten abbauen und die Anforderungen für destruktive Tests senken. Das klingt vor allem aus Ressourcen- und Umweltgründen durchaus sinnvoll. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich aber sicherheitstechnische Grenzen, die nicht ausser Acht gelassen werden dürfen.

In der Schweiz besteht wie in Frankreich und Italien die Möglichkeit für die Umrüstung einer ganzen Serie von Fahrzeugen eines spezifischen Modells. So kann eine sogenannte Konformitätsbewertung beantragt werden, also eine Genehmigung für den Umbau eines spezifischen Fahrzeugmodells. Sie erlaubt es, an einer ganzen Serie von Fahrzeugen denselben genehmigten Umbau vorzunehmen, ohne dass die teuren Prüfungen an jedem Fahrzeug einzeln wiederholt werden müssen. Mit der am 22.[NB]Dezember 2023 verabschiedeten Änderung der Verordnung über die technischen [PAGE 142] Anforderungen an Strassenfahrzeuge hat der Bundesrat bereits Erleichterungen im Sinne dieser Motion beschlossen. Er hat die Prüfverfahren betreffend die elektrische Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit gelockert. Die Anforderungen an die elektrische Sicherheit hat er auf das Niveau der Vorschriften von 2013 gesenkt. Die Prüfung des crashsicheren Einbaus der Batterien muss nicht mehr mit physischen, das heisst zerstörerischen Tests am Fahrzeug erfolgen, sondern kann mit Berechnungen durchgeführt werden. Crashtests sind somit nicht mehr nötig.

Die vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen gehen über die Prüfmöglichkeiten in Frankreich und Italien hinaus und ermöglichen wie in Deutschland auch eine kostengünstige Prüfung des Umbaus eines Einzelfahrzeugs. Der Bundesrat kommt damit dem Anliegen der Erleichterung der Prüfvorschriften maximal entgegen, ohne die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und der übrigen Verkehrsteilnehmer zu stark zu gefährden. Für weitere Erleichterungen sieht der Bundesrat aber keinen Spielraum, denn die Sicherheit muss gewährleistet bleiben. So muss das Fahrzeug nämlich auch nach dem Umbau gegen elektrischen Schlag und gegen Aussendung von Funkstörungen sicher sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob es aus Gründen der Verkehrssicherheit wirklich sinnvoll ist, bereits ältere Fahrzeuge umzurüsten und damit unter Umständen länger auf Schweizer Strassen verkehren zu lassen. Sie verfügen beispielsweise oftmals nicht über neuere Assistenzsysteme. Denken Sie etwa an den Fussgänger- und Insassenschutz.

Vor diesem Hintergrund ist der Antrag des Bundesrates auf Ablehnung zu verstehen. Die Idee ist richtig und gut. Der Bundesrat ist der Meinung, dass er dafür das Nötige vor Kurzem mit der Anpassung der entsprechenden Verordnungen für[NB]Sicherheitsstandards getan hat. Er möchte daher nicht weiter gehen.

Aus diesem Grund beantragt er die Ablehnung der Motion.