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Ritter Markus · Nationalrat · 2024-03-06

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06

Wortprotokoll

In den Unterlagen, ich habe bereits darauf verwiesen, geht aus den Ausführungen zur Botschaft 2 zum Gatt hervor, dass diese Erlöse aus den Versteigerungen ohne Weiteres den Einfuhrabgaben angerechnet werden können; das ist WTO-rechtlich zulässig. Die Rückerstattung erfolgt nur dort, wo eine entsprechende Wiederausfuhr geschieht, also wo Veredelungsverkehr stattfindet. Sonst gibt es das nicht. Versteigerungen sind in verschiedenen Bereichen ein probates Mittel, aber ausgeführt wird nur ein sehr kleiner Teil, weil wir in der Schweiz bei Lebensmitteln ja nur einen Selbstversorgungsgrad von 50 Prozent haben und auf viele Importe für den einheimischen Konsum angewiesen sind.