Walti Beat · Nationalrat · 2024-03-06
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Hier geht es in Block 2 um die praktischen Aspekte der Zollverfahren, und beim Antrag der Minderheit II (Ryser) zu Artikel 13 stellt sich gerade eine wichtige Grundsatzfrage. Sie haben das bereits bei der Begründung der Minderheit gehört. Es stellt sich nämlich die Frage, ob inskünftig im Zollverfahren flächendeckend alle grenzüberschreitenden Waren angemeldet werden müssen, auch wenn sie zollbefreit sind, oder ob das eben auf die zollpflichtigen Waren beschränkt werden soll.
Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass wir im Sinne der Reduktion unnötiger Bürokratie die Anmeldepflicht auf zollpflichtige Waren beschränken und diese Regelung klar hier festhalten sollten. Dass diejenigen Wirtschaftskreise oder Branchen, die sich mit der Abwicklung der Grenzbürokratie beschäftigen, natürlich gerne möglichst viel Volumen melden und abwickeln, kann ich nachvollziehen. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, diese Interessen hier zu schützen. Die Beschränkung der Anmeldepflicht ist durchaus praktikabel, und es können auch andere mit Meldungen verbundene Anliegen berücksichtigt werden. Die Warenstatistiken beispielsweise können auch auf andere Weise sichergestellt werden, dafür braucht es diese umfassende Meldepflicht keineswegs.
Der Antrag der Minderheit Wermuth adressiert das Thema der Gleichschaltung anmelde- und einfuhrsteuerpflichtiger Personen. Die Mehrheit will verhindern, dass Konsumentinnen und Konsumenten beim Kauf von Waren über Plattformen allenfalls zur Entrichtung von Zollabgaben verpflichtet würden, ohne dass sie das überhaupt wissen können, weil sie nämlich beim Bezug über Plattformen unter Umständen gar nicht wissen, wo die Waren herkommen. Das halten wir nicht für angezeigt, und deshalb ist hier die Mehrheitsregelung vorzuziehen.
Bei Artikel 14 kann ich den blumigen Ausführungen von Frau Badran nicht ganz so blumig widersprechen. Hier scheint es sich um ein vorwiegend privatrechtliches Problem zwischen den Marktakteuren zu handeln, dass nämlich viele Anbieter ihren Kunden eine Art Koppelungsgeschäft aufs Auge drücken. Das scheint wirklich ein Problem zu sein. Es ist der Mehrheit ein Anliegen, dieses Problem hier zu adressieren. Es ist möglich, dass die Formulierung der Mehrheit übers Ziel hinausschiesst und der Ständerat noch eine angepasste Regelung finden muss. Wir halten es aber für wichtig, dass diese Marke hier gesetzt wird.
Bezüglich der Minderheit Bertschy liegt, wie Sie gehört haben, noch ein Einzelantrag Schneeberger vor, den wir unterstützen. Es geht um einen praktikablen Kompromiss zur Weiterführung der Nachfolgeregelung zum "Schoggi-Gesetz", die wir vor einiger Zeit beschlossen haben, und um die Regelung, welche Kreise durch das BAZG bei Fragen des aktiven Veredelungsverkehrs konsultiert werden können respektive müssen. Der Einzelantrag Schneeberger findet hier die richtige Balance.
Der Antrag der Minderheit Badran Jacqueline thematisiert die Zollfreilager. Hier wird der Eindruck erweckt, es handele sich bei den Zollfreilagern um rechtsfreie Räume. Das ist natürlich nicht so. Güter, die aus Zollfreilagern ins Inland eingeführt werden, unterliegen den normalen Bestimmungen und werden vollständig kontrolliert. Die Frage der wirtschaftlichen Berechtigung ist auch nicht im BAZG-VG zu regeln, sondern im Geldwäschereigesetz. Das Beispiel mit den Hundehaltern, das Frau Badran angeführt hat, stimmt auch nicht ganz, weil sie dort nur ihre Eigentümerstellung bekannt geben müssen und nicht die wirtschaftliche Berechtigung am Hund. Wenn Ihnen also eine Parallelität zur Tierwelt am Herzen liegt, unterstützen Sie bitte die Mehrheit.
Den Antrag der Minderheit Glättli lehnen wir ebenfalls ab, weil wir es richtig finden, dass bei hoheitlichen Aufgaben grundsätzlich auch Bundespersonal zum Einsatz kommt.
Den Antrag der Minderheit Hess Erich lehnen wir ohnehin ab, weil wir denken, dass die digitale Welt heute die Realität der meisten Menschen darstellt und wir im Grundsatz die digitale Lösung vorziehen sollten, allenfalls könnte es alternative Versionen für Leute geben, die gerne mit Papier unterwegs sind. Unterstützen Sie also bitte auch hier die Mehrheit.