Schmid Martin · Ständerat · 2024-03-06
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Mit der Motion will Frau Nationalrätin Wismer den Bundesrat beauftragen, dem Parlament rasch die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit in der Schweiz bestehende und zusätzlich gebaute Biogasanlagen das durch sie produzierte Gas vermehrt zu Biomethan aufbereiten und als solches [PAGE 151] vermarkten können. Gleichzeitig soll der Bund neue biomethanproduzierende Biogasanlagen sowie, um die Aufbereitungs- und Einspeiseinfrastruktur zu erweitern, bestehende Biogasanlagen mit einem angemessenen Investitionsbeitrag unterstützen. Das einheimische Biogaspotenzial soll gleichzeitig über den Abbau administrativer Hürden und raschere Bewilligungsverfahren schnell genutzt werden können.
Zur Begründung führte Frau Nationalrätin Wismer an, dass es eben darum gehe, die schweizerische Abhängigkeit von fossilem Erdgas zu verringern und die schweizerische Energieproduktion - wie wir das bei den vorangegangenen Geschäften auch gehört haben - breiter aufzustellen. Auch um den zukünftigen Betrieb von Spitzenlast-Gaskraftwerken klimaneutral befeuern zu können, sei das Vorhandensein von Biogas eine Voraussetzung. Dafür müssten die politischen Instrumente und Rahmenbedingungen verbessert werden, damit die Gestehungskosten in diesem Bereich wettbewerbsfähig werden. Frau Nationalrätin Wismer wies auch darauf hin, dass das inländische Biomassepotenzial erhebliche Möglichkeiten biete und dass dieses noch nicht ausgeschöpft sei. Es gibt einen Teil der Landwirtschaft, der im Rahmen der Dekarbonisierung diese Potenziale möglichst nutzen können soll.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er hat auch darauf hingewiesen, dass er die Strategie unterstützt, generell bei erneuerbaren Gasen vorwärtszumachen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es eine Strategie zum Wasserstoff gibt. Der Bund beschäftigt sich mit den erneuerbaren Gasen, und wir haben ja auch gerade im Rahmen des CO2-Gesetzes eine Möglichkeit geschaffen, Biogasanlagen stärker zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen werden also dort geschaffen.
Der Nationalrat hat die Motion einstimmig angenommen, und die Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig, dass die Motion an den Bundesrat gehen soll. Wir sind der Überzeugung, dass bei der Dekarbonisierung folgende Schritte zentral sind: Die erneuerbaren Gase sind zu fördern, die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern, und gleichzeitig ist die effizienteste und wirksamste Verwendung des Biogases sicherzustellen. Die Verstromung soll also nicht einfach aufgrund der Fördergelder lukrativer sein, sondern es soll der effizienteste Einsatz des Biogases gefördert werden. Gleichzeitig sollen natürlich die Potenziale im Inland möglichst ausgeschöpft werden.
Mit diesen Bemerkungen empfiehlt Ihnen die Kommission, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen, damit die Motion an den Bundesrat geht.