preparatory:AB 335330
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-03-06
Wortprotokoll
Ich spreche für die SP-Fraktion zu den Minderheiten Bendahan, Glättli und Ryser in Block 3 bzw. Ziffer 52 zu den Artikeln 31, 34a, 36 und 36a des Edelmetallkontrollgesetzes. Diesen Minderheiten geht es darum, kleinere Anpassungen am Entwurf des Bundesrates anzubringen, mit denen die Sorgfaltspflicht, die Transparenz, die Rückverfolgbarkeit und die Kontrollen beim Import von Gold und anderen Edelmetallen verbessert werden sollen. Sie haben alle ein Schreiben des Branchenverbandes, der Association suisse des fabricants et commerçants de métaux précieux (ASFCMP), erhalten; ich habe es bereits erwähnt. Dieser Branchenverband vertritt 95 Prozent des in der Schweiz geschmolzenen und raffinierten Edelmetallvolumens.
Die Branche der Edelmetallhändler unterstützt diese Minderheiten, und das aus gutem Grund. Die Schweiz ist der[NB]grösste Goldimporteur der Welt. Insbesondere im Kanton Tessin und in der Genferseeregion wird Gold aus aller Welt verarbeitet. Entsprechend bedeutsam ist die Schweizer Gesetzgebung für den Welthandel mit Gold. Dass die Branche diese kleinen Änderungen unterstützt, die alle zum Ziel haben, den nachhaltigen Handel mit Gold zu verbessern, liegt insbesondere daran, dass sich in jüngster Vergangenheit einige schwarze Schafe in der Branche nicht an die rechtsunverbindlichen internationalen Standards gehalten und damit das Image der Schweiz als goldverarbeitendes Land geschädigt haben. Es ist in diesem Sinne doch einigermassen unverständlich, dass gemäss den Aussagen der Fraktionssprecher die Mitte- und die FDP-Fraktion offensichtlich nicht bereit sind, diese kleinen Anpassungen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Goldstandortes und im Interesse der Goldbranche zu unterstützen. Ich möchte den Ständerat deshalb schon bitten, sich dieser Frage noch einmal vertieft anzunehmen, und zwar mit der gebotenen Seriosität, die in der WAK-N offensichtlich gefehlt hat.
Die vorgeschlagenen Änderungen schreiben einzig die gängige Praxis, den State of the Art, der Goldhändler und Verarbeiter fest. Entsprechend bitte ich Sie, bei Ziffer 52 die Minderheit Bendahan zu Artikel 31 Absatz 2, die Minderheit Glättli zu Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe e, die Minderheit Ryser zu Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe i und die Minderheit Bendahan zu Artikel 36a zu unterstützen.