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Ritter Markus · Nationalrat · 2024-03-06

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06

Wortprotokoll

Wir sind jetzt in Block 3 bei der Wirtschaft. Zuerst spreche ich zu Ziffer 22, Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Mehrwertsteuergesetzes. Sie sind auf Seite 246 der Fahne bei der Minderheit Ritter. Es ist so, dass diese Thematik bezüglich des Einkaufstourismus, bezüglich der Freigrenze, in Vernehmlassung ist. Wir haben im Parlament dazu eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates verabschiedet sowie zwei Standesinitiativen, eine aus dem Kanton Thurgau und eine aus dem Kanton St.[NB]Gallen. Die Motion 19.3975 der Finanzkommission, die eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verlangt, soll mit einer Senkung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken umgesetzt werden. Die Frau Bundesrätin hat gesagt, dass das auch der Lösungsvorschlag ist, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Vernehmlassung wird jetzt ausgewertet, und das Ergebnis wird zeitnah vorliegen. Es ist auch so, dass mit diesem Lösungsvorschlag die Standesinitiativen St.[NB]Gallen und Thurgau erfüllt werden könnten.

Es ist so, dass die Mehrheit diese Frage nicht jetzt im Mehrwertsteuergesetz lösen, sondern die Auswertung der Vernehmlassung abwarten möchte. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Thematik mit der Revision des Mehrwertsteuergesetzes hier abgehandelt wird. Die Minderheit möchte diese Frage hier aufnehmen und auch lösen. Sie möchte dies auf der einen Seite, weil sehr viel Druck aus Gewerbe und Landwirtschaft vorhanden ist, aber auf der anderen Seite auch deshalb, weil wir in diesem Bereich Steuerausfälle haben, die Hunderte von Millionen Franken betragen. Die Frage ist jetzt: Wollen wir das hier gemäss Minderheit oder erst in einer separaten Vorlage gemäss Mehrheit lösen? Die Mehrheit hat in der Kommission gegenüber der Minderheit mit 13 zu 10 Stimmen obsiegt.

Dann haben wir vier Minderheiten zum Edelmetallkontrollgesetz (EMKG): Hier folgt die Kommissionsmehrheit überall dem Bundesrat.

Zuerst zu Artikel 31 Absatz 2 des Edelmetallkontrollgesetzes, wir sind auf Seite 444 der Fahne bei der Minderheit Bendahan: Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass sich die Sorgfaltspflichten nach internationalen Standards zu richten haben. Es soll aber kein Standard explizit erwähnt werden. Ein dynamischer Verweis auf einen spezifischen internationalen Standard im Gesetz wäre problematisch. Er verpflichtete den Bundesrat, die Verpflichtungen der Inhaber von Schmelzbewilligungen auf Stufe Verordnung schnellstmöglich anzupassen, dies auch dann, wenn sie nicht sachgerecht oder im Widerspruch zu anderen anerkannten Standards stehen würden. Der Antrag, der Ihnen jetzt als Mehrheitsantrag vorliegt, obsiegte hier mit 14 zu 9 Stimmen.

Dann zu Artikel 34a Absatz 1 Buchstabe e des Edelmetallkontrollgesetzes, wir sind auf Seite 445 der Fahne bei der Minderheit Glättli: Die Umsetzung dieser Vorgabe ist so, wie sie die Minderheit vorsieht, in der Praxis nicht oder nur schwer umsetzbar. Das in einem Schmelzprodukt enthaltene Gold kann aus mehr als nur einem Herkunftsland stammen. Die Erklärung des oder der Herkunftsländer müsste bei der Warenanmeldung zusätzlich zur Angabe des zolltechnischen Ursprungslands des Edelmetalls angegeben werden, wobei diese unterschiedlich sein können. Die Regelung würde nicht nur Gold, sondern auch Silber, Platin und Palladium umfassen. Der Antrag, der Ihnen jetzt als Mehrheitsantrag vorliegt, obsiegte hier mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Dann sind wir bei Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe i des Edelmetallkontrollgesetzes, Seite 446 der Fahne, bei der Minderheit Ryser: Hier ist für die Mehrheit nicht ersichtlich, weshalb es eine zusätzliche Erwähnung dieser Aufsichtsaufgabe für das Zentralamt im Gesetz braucht. Der Antrag ist also nicht nötig. Der Antrag, der Ihnen jetzt als Mehrheitsantrag vorliegt, obsiegte hier mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Dann zu Artikel 36a des Edelmetallkontrollgesetzes auf Seite 448 der Fahne, zur Minderheit Bendahan: Die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen gemäss Minderheit führen zu einem höheren administrativen Aufwand für die Privatwirtschaft und die Verwaltung. Die Kontrollen sollen weiterhin risikobasiert erfolgen. Über derartige Anliegen muss in einer separaten Vorlage, die separat vernehmlasst wird, entschieden werden. Hier obsiegte der Antrag, der Ihnen jetzt als Mehrheitsantrag vorliegt, gegenüber demjenigen der jetzigen Minderheit mit 14 zu 9 Stimmen.

Dann haben Sie noch Einzelanträge zu Artikel 9 Absatz 2bis erhalten. Hier hat die Mehrheit der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen obsiegt. In der Kommission wurde keine Minderheit eingereicht. Nun liegen zwei Einzelanträge vor. Die Mehrheit ist hier klar der Meinung, dass es notwendig ist, die bestehende Regelung weiterzuführen und mit einer gesetzlichen Grundlage zu versehen. Diese Gesetzesvorlage ist jetzt geöffnet und kann auch mit dieser Bestimmung versehen werden. Deshalb ist hier der Mehrheit zu folgen. Das Abstimmungsresultat in der Kommission lautete 14 zu 9 Stimmen.

Zu den Artikeln 11a bis 11f des Zollabgabengesetzes auf Seite 477 der Fahne mit der Minderheit Bertschy: Mit dem vorliegenden Antrag der Mehrheit soll die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der heutigen Praxis im geltenden Recht sichergestellt werden. Damit für tierische Speiseöle und Fette aus sowohl importierten als auch heimischen Schlachttieren Rückerstattungen gewährt werden können, müssen tierische und pflanzliche Fette und Öle neu untereinander ausgetauscht werden können. Dafür braucht es eine [PAGE 297] entsprechende gesetzliche Grundlage. Die können wir hier schaffen, damit die bestehende Regulierung weitergeführt werden kann. Die Mehrheit ist klar der Meinung, dass dieser Lösungsvorschlag WTO-konform ist und wir damit auch den vorhandenen Spielraum gemäss WTO-Reglement ausnutzen. Die Mehrheit hat hier mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung über die Minderheit Bertschy obsiegt.