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Hess Erich · Nationalrat · 2024-03-06

Hess Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06

Wortprotokoll

Ich komme zuerst zum Antrag meiner Minderheit bei Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe d. In Artikel 93 Absatz 1 wird aufgeführt, was das BAZG bezüglich physischer Kontrolle machen kann, sprich, welche Mittel es hat. Dort müssen wir zwingend auch die systematische Grenzkontrolle als Mittel aufführen. Diese Möglichkeit muss bestehen, um wirklich systematisch illegale Grenzeintritte kontrollieren zu können.

Sie mögen sich vielleicht noch an die Abstimmung zu Schengen/Dublin erinnern. Der Bundesrat wie auch das Parlament haben im Prinzip das Volk angelogen. Es hiess: Ja, wenn wir das Schengen/Dublin-Abkommen haben, kommen weniger Flüchtlinge; die Flüchtlinge werden im Erstland aufgenommen, die Verfahren werden dort durchgeführt. Was ist aber jetzt? Die Länder um uns herum halten das Abkommen nicht ein, und deshalb müssen wir hier zwingend wieder systematische Grenzkontrollen einführen. Sonst wandern erstens Leute in unser System ein und melden sich hier als Flüchtlinge, obwohl ihnen überhaupt gar kein Flüchtlingsstatus zusteht; zweitens wären die anderen Schengen/Dublin-Staaten zuständig, den Asylstatus abzuklären. Solange die anderen Schengen/Dublin-Staaten ihre Aufgabe nicht wahrnehmen, müssen wir zwingend die systematischen Grenzkontrollen wieder einführen.

Dann komme ich in Artikel 115 Absatz 2 zu meiner zweiten Minderheit. Dort geht es darum, dass jeder Mitarbeiter, der die Ausbildung abgeschlossen hat, einen Eid oder ein Gelübde ablegen muss. Dies steht schon jetzt so im Gesetz drin. Aber neu ist: Wenn sich der Mitarbeiter weigert, nach der Grundausbildung einen Eid oder ein Gelübde abzulegen, soll er eine normale Kündigung bekommen. Jeder Mitarbeiter, der diese Ausbildung beginnt, weiss bereits von Anfang an, dass er nach der Ausbildung den Eid oder das Gelübde ablegen muss. Sprich: Das steht schon im Arbeitsvertrag. Deshalb bin ich dort ganz klar der Meinung, dass jemand die fristlose Kündigung erhalten muss, wenn er den Eid oder das Gelübde nicht ablegt. Denn er weiss bereits bei Stellenantritt, dass er diesen Eid ablegen muss.

So können wir für die Steuerzahler massiv Geld einsparen, denn wir müssen nicht eine teure Ausbildung bezahlen, und wir müssen eine Person auch nicht, wenn sie sich weigert, noch mehrere Monate lang beschäftigen. Das kann man mittels Arbeitsvertrag machen und auch mit dem Bundespersonalrecht sehr gut vereinbaren. Deshalb: Wer den Eid oder das Gelübde nicht ablegt, soll die fristlose Kündigung erhalten.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Unterstützung dieser beiden Minderheitsanträge! [PAGE 306]