Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2003-05-06
Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Wir sind bei Artikel 40ter: Hier geht es um die Flexibilisierung des Rentenalters respektive um den Kürzungssatz bei Frühbezug der Rente. Sie haben es gehört: Es geht um eine höchst politische Frage.
Der Bundesrat wollte zur sozialen Abfederung für kleine Einkommen bei einem Rentenvorbezug 400 Millionen Franken pro Jahr einsetzen. Das heisst, die 400 Millionen Franken kommen aus der Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Der Bundesrat trug dabei genau den Mehreinnahmen durch die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen Rechnung. Es sind massgebend viele Frauen, die, bedingt durch ihre Frauenrolle, kleine AHV-Renten zugute haben. Der Nationalrat hat die 400 Millionen Franken ebenfalls übernommen und das Modell der Kürzung der Renten bei deren Vorbezug zugunsten von kleinen und mittleren Einkommen bis zu rund 48 000 Franken Jahreseinkommen verbessert.
Der Ständerat hat nun diesen sozialen Kürzungssatz gestrichen und setzt voll auf die versicherungstechnische Kürzung. Er verweist mit seiner Lösung Klein- und Kleinstverdiener an die Ergänzungsleistungen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hält an der sozialen Abfederung mit 400 Millionen Franken pro Jahr bei einem Rentenvorbezug mit 14 zu 9 Stimmen fest. Die Minderheit I (Goll) möchte die 400 Millionen Franken - Einsatz für die soziale Abfederung der Rente - um die Hälfte erhöhen, was in der Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt worden ist. Die Minderheit II (Triponez) hält an der Fassung des Ständerates fest, der sich für den kostenneutralen Kürzungssatz entschieden hat. Das heisst, bei einem Rentenvorbezug von 12 Monaten würde die Kürzung 5 Prozent, bei einem Vorbezug von 24 Monaten 10,7 Prozent und bei einem Vorbezug von 36 Monaten 16,5 Prozent betragen. Sie ersehen die Kürzungssätze der einzelnen Varianten aus der Fahne, auf Seite 21. Dann gibt es noch die Minderheit III (Hassler), die das Modell Nationalrat auf zehn Jahre beschränken möchte, um dadurch Rücksicht auf die Entwicklung im Sozialbereich und auf dem Arbeitsmarkt zu nehmen. Dieses Modell wurde in der Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Falls alle Stricke reissen und wir bei der Fassung Ständerat bleiben, habe ich einen Antrag zu den Übergangsbestimmungen auf Seite 32 der Fahne deponiert.