Ritter Markus · Nationalrat · 2024-03-06
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06
Wortprotokoll
Ich bedanke mich herzlich für diese Frage. Die Problematik beim Antrag der Minderheit liegt nicht bei der Anzahl Personen, die bewaffnet sein können, sondern bei der Formulierung, die äusserst unglücklich gewählt ist. Sie können das auf Seite 69 der Fahne selber nachlesen; es heisst, dass sämtliche Mitarbeiter des BAZG erst bewaffnet werden dürfen, wenn sie effektiv in einer Bedrohungslage sind. Solange sie nicht in einer Bedrohungslage sind, dürften sie keine Waffe tragen - das gilt für alle. Diese Formulierung ist äusserst unglücklich. Es wäre im heutigen Umfeld, gerade auch bei den vielen illegalen Grenzübertritten, aber natürlich auch bei gefährlichen Situationen, in denen sich unsere Mitarbeitenden an der Grenze befinden können, kaum haltbar, wenn sie erst eine Waffe an sich nehmen dürften, wenn eine effektive Bedrohungslage entstanden ist. Die Formulierung im Antrag der Minderheit ist also äusserst unglücklich gewählt. Deshalb gab es auch dieses Abstimmungsergebnis in der Kommission: 15 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
[VS]