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Walti Beat · Nationalrat · 2024-03-06

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-03-06

Wortprotokoll

In diesem Block 5 geht es, wie gehört, um die Sammlung und Bearbeitung von Daten im Rahmen der hier besprochenen Zollprozesse. Ich möchte vorausschicken, dass aus liberaler Warte der Umgang mit Daten natürlich ein sehr sensibler Bereich ist und dass man diese Regelungen ernst nehmen, sinnvoll gestalten und auch korrekt durchsetzen muss.

Hingegen kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, vor allem an die linke Seite, die mit zahlreichen Minderheitsanträgen auffährt, dass Sie in Block 2, bei Artikel 13, einer umfassenden und unnötigen Menge an Datensammlungen das Wort geredet haben, indem Sie nämlich den ganzen, auch den nicht zollpflichtigen Warenverkehr den entsprechenden Meldeverfahren unterstellen wollten. Das würde notgedrungen eine grosse Menge an Daten über Dinge und Personen generieren und damit das Problem akzentuieren, das Sie dann wortreich beklagen oder bekämpfen wollen.

Zu den einzelnen Minderheiten, die wir ausnahmslos ablehnen, kann ich sagen, dass mit dem Antrag der Minderheit Ryser etwas gefordert wird, was ohnehin selbstverständlich ist. All diese Vorschriften zur Sammlung und Bearbeitung von Daten sind nämlich immer unter der Massgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu lesen. Diese gelten auch fürs BAZG, wenn es gemäss Gesetzeskompetenz diese Daten sammelt und bearbeitet.

Die Minderheit Glättli kritisiert und will die Kompetenz zur Sammlung und Bearbeitung besonders sensibler Daten im Zusammenhang mit der Gesundheit, der Religion, der Weltanschauung oder der politischen Haltung von Personen einschränken. Hier muss man beachten, dass das BAZG auch unterstützende Verfahrenspflichten für andere Behörden hat. Da geht es zum Beispiel um Sicherheitsfragen, Terrorismusbekämpfung, Informationen zuhanden des Nachrichtendienstes oder um Fragen der Seuchenbekämpfung; da sind auch Gesundheitsfragen involviert. Wenn es diese unterstützenden Verfahrenspflichten wahrnehmen will, dann muss das BAZG in der Lage sein, diese Daten zu sammeln und zu bearbeiten. Nur wenn sie protokolliert werden und entsprechend bearbeitet werden können, können diese Verfahrenspflichten eben auch wahrgenommen werden; sonst findet das Ganze gar nicht statt.

Solche Datensammlungen können dann im Übrigen auch für die Verfahrensbeteiligten entlastend sein. Als Beispiel wurde in der Beratung die Einfuhr von Medikamenten erwähnt. Geht es um den Eigengebrauch, weil dies aufgrund des Gesundheitszustandes der einführenden Person notwendig ist, dann kann das in einer an und für sich gesetzeswidrigen [PAGE 324] Situation ein entlastendes Element sein. Es ist also nicht ganz klar, wer hier belastet und wer entlastet wird. Deshalb ist die Mehrheitsposition hier die richtige.

Aus dem gleichen Grund lehnen wir auch die Minderheit Wermuth zu Artikel 131 Buchstabe g BAZG-VG im Zusammenhang mit der Durchführung von Risikoanalysen ab; dort stellt sich die Güterabwägung gleich dar.

Ebenfalls ablehnen werden wir die beiden Minderheiten Aeschi Thomas zu den Artikeln 151 und 152 BAZG-VG. Die[NB]Weitergabe von Personen- und Firmendaten an ausländische Behörden erfolgt gemäss völkerrechtlichen Verträgen. Es werden also nicht einfach irgendwelche Daten nach Lust und Laune weitergegeben, sondern die materielle Grundlage findet sich in ebendiesen völkerrechtlichen Verträgen. Hier im BAZG-VG schaffen wir lediglich die formale Grundlage, sodass die Behörden diese Weitergabe auch entsprechend bewerkstelligen können. Da geht es z.[NB]B. um Daten im Zusammenhang mit Freihandelsverträgen, bei denen es abzuklären gilt, ob eine Person zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen überhaupt berechtigt ist. Es sind also wenig dramatische Sachverhalte, aber das Ganze ist sehr nützlich für den Waren- und Rechtsverkehr. Gleiches gilt auch für den Datenaustausch mit der Frontex. Wir haben alle ein Interesse daran, dass diese Daten relativ flüssig ausgetauscht werden können, damit die Behörden beim Vollzug ihrer Aufgaben nicht im Dunkeln tappen. Besonders erstaunt bin ich darüber, dass die SVP-Fraktion hier ein Problem konstruiert. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten Aeschi Thomas abzulehnen.

Ebenfalls ablehnen werden wir den Einzelantrag Fivaz Fabien zu den Artikeln 133 und 134 und dem Thema Profiling. Es handelt sich dabei um Wünsche der Arbeitsgruppe Hofmann und der Kantone, denen wir nachkommen sollten.