Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2003-05-06
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-06
Wortprotokoll
Was wir hier erleben, gemahnt teilweise an ein Trauerspiel. Das Schweizervolk hatte 2000 unter anderem über eine Volksinitiative der Grünen Partei abzustimmen, die die so genannte Ruhestandsrente vorgesehen hätte. Sie hätte also die Möglichkeit vorgesehen, ab 62 Jahren ohne Rentenverlust in den Ruhestand zu treten, unter der Voraussetzung der Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Sie können sich vielleicht nicht mehr daran erinnern - das politische Gedächtnis ist gelegentlich kurzlebig -, dass diese Initiative in der Abstimmung 46 Prozent Jastimmen erzielt hat. Diese Initiative, Herr Beck, hat in der Suisse romande wie in der gesamten lateinischen Schweiz eine Mehrheit erzielt. Das ist die Voraussetzung, von der man hier ausgehen muss, und zwar deshalb, weil der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien diese Initiative der Grünen Partei schwergewichtig mit dem Argument bekämpft haben, dass man mit der Einführung des flexiblen Rentenalters im Rahmen der 11. AHV-Revision eine bessere, angemessenere und finanzierbare Lösung finden werde. In der 11. AHV-Revision - damals gab es bereits die Vernehmlassung dazu - ist vorgeschlagen worden, die Flexibilisierung des Rentenalters, den vorzeitigen Ruhestand für die unteren und mittleren Einkommen, mit einem Betrag von 900 Millionen Franken - mit 900 Millionen Franken! - zu verbilligen. Das wäre knapp die Hälfte dessen gewesen, was die Ruhestands-Initiative der Grünen gekostet hätte. Das war der Stand der Dinge im Abstimmungskampf über die Initiative der Grünen: Sie hat trotz dieser Kostenfolgen 46 Prozent an Jastimmen erzielt und damit zum Ausdruck gebracht, dass der vorzeitige Ruhestand ein dringendes soziales Bedürfnis ist.
Was haben wir nachher erlebt? Der Bundesrat hat nur noch eine so genannt kostenneutrale Lösung vorgeschlagen; aber nicht eine Nulllösung à la Triponez, sondern eine kostenneutrale Lösung. Der Vorschlag sah vor, dass das, was durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen eingespart wird - davon spricht hier im Moment niemand -, jetzt umgekehrt für die vorzeitige Pensionierung von Personen mit unteren und mittleren Einkommen eingesetzt werden solle; das sind 450 Millionen Franken.
Auch dieses Versprechen soll jetzt noch gebrochen werden, wenn dem Antrag der Minderheit II (Triponez) bzw. dem Beschluss des Ständerates gefolgt würde. Das ist nun doch Betrug am Volk, wenn man es am Ergebnis der Volksabstimmung abliest. Die vorzeitige Pensionierung entspricht einem dringenden sozialen Bedürfnis der unteren und mittleren Einkommen. Wenn es bei der heutigen Regelung einer versicherungsmathematischen Kürzung bleibt, dann ist es halt so, dass die vorzeitige Pensionierung ein Privileg der hohen Einkommen bleibt, ein Privileg der Kader, wie es alle Erhebungen zeigen. Diejenigen, die am meisten darauf angewiesen sind, können aber nicht davon Gebrauch machen - ausser wenn es eine gute Branchenlösung gibt, die jetzt im Bau erkämpft worden ist. Das ist die Ausnahme; aber im Übrigen haben die unteren und mittleren Einkommen diese Möglichkeit nicht. Namentlich haben die Frauen diese Möglichkeit nicht, bei denen es solche gute Branchenlösungen nicht gibt. Die Frauen, die umgekehrt die Erhöhung des Rentenalters um ein Jahr am härtesten bezahlen, diejenigen mit unteren und mittleren Einkommen, vor allem solche mit unteren Einkommen, die es sich nicht leisten können, ein oder zwei Jahre früher in Rente zu gehen.
Zu den Kosten: Sie müssen auch die Zwischenbilanz ansehen, wie sie im Moment aussieht. Es ist halt so, dass die 11. AHV-Revision eine Kostensenkungsvorlage ist - egal, wie sie herauskommt. Es gibt Einsparungen, die bereits beschlossen sind; es besteht dort keine Differenz mehr zwischen National- und Ständerat. Durch die Verschiebung des Teuerungsausgleichs bei den Renten werden 150 Millionen Franken eingespart. Bei den Witwen verbleibt nach den neuen Beschlüssen eine Einsparung von 120 Millionen Franken; dazu kommen die 450 Millionen durch die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen. Es wäre nichts als Anstand, diesen minimalen Schritt bei der Flexibilisierung des Rentenalters zu machen - für eine vorzeitige Pensionierung für die unteren und mittleren Einkommen; man kann sich diese auch leisten.