Müller Leo · Nationalrat · 2024-03-06
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-03-06
Wortprotokoll
Der Motionär will den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, mit der Freizügigkeits- und Säule-3a-Gelder künftig bei Konkursen besser geschützt werden. Ebenso soll die Änderung vorsehen, dass die Auszahlung der Vorsorgeguthaben an die Vorsorgestiftungen ausserhalb der Kollokation erfolgen kann.
Heute befinden sich rund 35 Milliarden Franken bei Freizügigkeitsstiftungen und rund 90 Milliarden Franken bei Säule-3a-Stiftungen. Die bei der Bank angelegten Freizügigkeitsgelder fallen bei einem Konkurs der Bank in die Konkursmasse. Davon sind maximal 100[NB]000 Franken pro Versicherungsnehmer konkursrechtlich privilegiert. Dieser Betrag ist gut abgesichert und auch durch spezielle Hinterlegungen gesichert. Die darüber hinausgehenden Mittel sind aber nicht speziell gesichert.
Der Motionär weist auf zwei Probleme hin: Einerseits ist nur der Betrag bis 100[NB]000 Franken speziell abgesichert, [PAGE 331] der Rest fällt in die allgemeine Konkursmasse. Andererseits können diese 100[NB]000 Franken nicht sofort ausbezahlt werden, sondern diese Gelder können erst nach einem langwierigen Kollokationsverfahren an die Vorsorgenehmer ausbezahlt respektive an die Vorsorgestiftung zurückbezahlt werden. Somit müssen die Vorsorgestiftung und folglich auch die Vorsorgenehmer schlimmstenfalls Jahre warten,[NB]bis[NB]die[NB]Gelder[NB]von[NB]der[NB]konkursiten Bank ausbezahlt werden.
Der Motionär ist der Meinung, dass dieser Maximalbetrag von 100[NB]000 Franken objektiv zu tief sei. Zudem besteht ein weiterer Unterschied: Während eine Pensionskasse den Ausfall der Bank tragen muss, würde im Konkurs der Pensionskasse selber teilweise der Sicherheitsfonds BVG einspringen. Dieser Sicherheitsfonds greift aber nicht bei den Freizügigkeits- und Säule-3a-Geldern.
Mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt Ihnen die WAK unseres Rates, die Motion anzunehmen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Säule-3a-Gelder und die Guthaben auf Freizügigkeitskonten im Falle eines Bankenkonkurses einen besonderen Schutz verdienen. Sie will diese Änderung auch deshalb vornehmen, weil eine BVG-versicherte Person im Falle eines Unterbruchs ihrer Arbeitstätigkeit keine Wahl hat, ob sie ihr Sparguthaben aus der zweiten Säule auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlen will oder nicht. Sie muss dies tun, und sie kann dieses Geld nicht selber in sichere Anlagen investieren. Eine Wahlfreiheit besteht somit nicht, und im Falle eines Bankenkonkurses sind, wie gesagt, nur 100[NB]000 Franken davon gesichert. Zudem müsste die Auszahlung der gesicherten Gelder schneller erfolgen können, also ausserhalb des Kollokationsverfahrens, damit nicht jahrelang gewartet werden muss.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme die Ablehnung der Motion. Er begründet dies damit, dass er die Frage im Rahmen der Too-big-to-fail-Regulierung umfassend evaluieren wolle. Die Kommission ist aber klar der Meinung, dass das mit der Motion angesprochene Problem in keinem direkten Zusammenhang mit der Too-big-to-fail-Regulierung steht, da mit dem Anliegen der Motion alle Banken und nicht nur die systemrelevanten Banken betroffen wären. Deshalb beantragt Ihnen die grosse Mehrheit der Kommission die Annahme der Motion.
Noch zum Verlauf dieses Geschäftes: Der Ständerat hat am 11.[NB]September 2023 mit 27 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Motion angenommen.
Im Namen einer grossen Mehrheit der WAK unseres Rates bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.