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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-03-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-03-06

Wortprotokoll

Beim Anliegen des Motionärs geht es um die Frage, welcher Kanton bei einem Wohnsitzwechsel berechtigt ist, einen Lotterie- oder Glücksspielgewinn zu besteuern. Es waren im Jahr 2022 übrigens 25 Personen, die Lottomillionäre geworden sind. Grundsätzlich gilt bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz folgende Regel: Die steuerpflichtige Person bezahlt ihre Steuern für die gesamte Steuerperiode an ihrem steuerrechtlichen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode. Diese Regelung wurde eingeführt, um den administrativen Aufwand bei einem Kantonswechsel zu minimieren.

Zum erwähnten Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahmebestimmung - schon heute. Diese besagt, dass bestimmte Kapitalleistungen, zum Beispiel aus der zweiten Säule, von dem Kanton besteuert werden dürfen, in welchem die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalleistung ihren Wohnsitz hat. Bis anhin fallen Lotterie- und Glücksspielgewinne nicht unter diese Ausnahmebestimmung. Dem Grundsatz folgend werden aktuell Lotterie- und Glücksspielgewinne von demjenigen Kanton besteuert, in welchem sich der steuerrechtliche Wohnsitz der steuerpflichtigen Person am Ende der Steuerperiode befindet. Dabei besteuern die meisten Kantone die Lotteriegewinne mit dem übrigen Einkommen, wie dies bei der Bundessteuer der Fall ist. Wir haben es vom Sprecher der Minderheit gehört, es gibt 6 Kantone, die das anders machen. Sie kennen für Lotteriegewinne eine Sondersteuer und besteuern sie getrennt vom übrigen Einkommen.

Hier muss man noch sagen, dass Lotterie- und Glücksspielgewinne, die in der Schweiz erzielt werden, von einem Steuerfreibetrag von 1 Million Franken profitieren, dies im Gegensatz zu ausländischen Lotterie- und Glücksspielgewinnen. Diese werden in der Schweiz vollumfänglich besteuert. Lotterie- und Glücksspielgewinne von mehr als 1 Million sind eher selten. Aufgrund unterschiedlicher Besteuerungssysteme und aufgrund des Koordinationsaufwands zwischen den Kantonen kann sich aber der administrative Aufwand im Einzelfall erhöhen. Anlässlich des Gesetzgebungsprozesses müssten die Modalitäten beim Umzug also geklärt werden, falls Sie dieser Motion zustimmen.

Die Motion ermöglicht jedoch die steuerliche Gleichbehandlung von einmaligen grossen Kapitalleistungen. Da diese Gesetzesänderung das Verhältnis der Kantone untereinander betrifft, hat dies keine finanziellen Auswirkungen auf die Bundessteuer. Auf Kantonsebene werden die Wohnsitzkantone zum Zeitpunkt des Lottogewinns Mehreinnahmen erzielen, dies im Gegensatz zu den Wohnsitzkantonen am Ende der Steuerperiode, welche Mindereinnahmen haben werden. Die Tatsache, dass die Umsetzung der Motion zu einer Gleichbehandlung von einmaligen grossen Kapitalleistungen führt, spricht für die Annahme.