Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2003-05-06
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-06
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich eines klarstellen: Der Antrag der Minderheit III ist ein Hauptantrag, er wurde auf der Fahne fälschlicherweise zuerst als Eventualantrag aufgeführt.
Eine stärkere Flexibilisierung des Rentenalters gegenüber dem geltenden Recht ist nach wie vor wünschenswert und auch richtig. Das Modell des Bundesrates mit dem möglichen Vorbezug von drei Jahresrenten ist gut. Die rein versicherungsmathematische Kürzung der Renten bei Personen mit tiefen Einkommen verunmöglicht diesen aber faktisch, von der Flexibilisierung Gebrauch zu machen. Die Rentenkürzung für drei Jahre würde rund 17 Prozent betragen. Dies bedeutet, dass die aktuelle Minimalrente von heute 1030 Franken auf rund 870 Franken pro Monat gekürzt würde, und dies lebenslänglich. Das ist sozialpolitisch unverantwortbar. In der Altersvorsorge gibt es zwischen den verschiedenen Einkommenskategorien riesige Unterschiede. Auf der einen Seite verfügen Personen mit hohen Einkommen in der Regel zusätzlich zur AHV über eine komfortable zweite Säule, die ihnen die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards ermöglicht. Auf der anderen Seite stehen Personen, die nur eine bescheidene AHV-Rente beziehen. Zu ihnen sind vor allem die Frauen zu zählen, aber auch ungelernte Arbeitskräfte ganz allgemein, die Handwerker und auch wir Landwirte und viele andere gehören dazu. Für diese Personen braucht es beim Vorbezug der AHV-Rente eine soziale Abfederung.
Die Minderheit III hält grundsätzlich am ersten Beschluss des Nationalrates fest. In den Übergangsbestimmungen soll die Ausgestaltung dieser Lösung konkretisiert werden. Der vorgesehene Mitteleinsatz ist mit 400 Millionen Franken sehr bescheiden. Das sind rund 1,3 Prozent der jährlichen Aufwendungen für die AHV. Diese 400 Millionen werden durch die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen bereits kompensiert. Es kann also nicht von einem Ausbau der AHV-Leistungen gesprochen werden.
Der Ständerat hat aber diese bescheidene soziale Abfederung abgelehnt. Mit dem Antrag der Minderheit III möchten wir daher eine Brücke zum Ständerat schlagen. Die Kürzungsbeiträge sollen für zehn Jahre nach Inkrafttreten der Revision gelten. Nach Ablauf dieser Frist stellt der Bundesrat dem Parlament Antrag auf Verlängerung, Anpassung oder Beendigung dieser Regelung. Dabei hat er der Entwicklung im Sozialbereich und auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen.
Wir wissen nicht, wie viele Personen in Zukunft vom Vorbezug der Altersrente Gebrauch machen werden. Wir wissen daher auch nicht, welcher Betrag effektiv aufgrund der festgelegten Kürzungssätze beansprucht wird. Diesem Umstand wollen wir mit dem Antrag der Minderheit III auch Rechnung tragen. Wir schlagen vor, den Betrag für die soziale Abfederung auf 0,2 Prozentpunkte der Mehrwertsteuer zu limitieren. Dies ergäbe aufgrund der heutigen Mehrwertsteuereinnahmen eine Summe von höchstens 460 Millionen Franken. Sollten diese 0,2 Prozentpunkte während zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden, stellt der Bundesrat dem Parlament Antrag, damit dieser Grenzwert wieder eingehalten werden kann.
Wir meinen, mit diesem Antrag eine sehr moderate Lösung vorzuschlagen, die keine finanziellen Risiken beinhaltet. Ich bitte Sie daher, die Minderheit III zu unterstützen.