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Triponez Pierre · Nationalrat · 2003-05-06

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-05-06

Wortprotokoll

Nachdem beim Grundsatz der Flexibilisierung des Altersrücktritts zwischen Ständerat und unserem Rat keinerlei Differenzen bestehen, liegt bei Artikel 40ter, der den Kürzungssatz bei Vorbezug der Altersrente regeln muss, eine ganze Palette von Vorschlägen zur Diskussion vor:

Eine knappe Kommissionsmehrheit will am früheren Beschluss des Nationalrates festhalten. Die Minderheit I, soeben von Frau Goll vertreten, will satte 600 Millionen Franken - als Kompromiss habe ich gehört - zur Förderung des vorzeitigen Altersrücktritts einsetzen. Und eine Minderheit III legt als Eventualantrag einen auf zehn Jahre befristeten, komplizierten Abfederungsmechanismus mit Verlängerungsmöglichkeit vor. Demgegenüber ist der Antrag der starken Minderheit II, den ich Ihnen zur Annahme empfehle, einfach, er ist klar, er ist versicherungstechnisch richtig, er ist sozialpolitisch vernünftig, und er ist finanziell verkraftbar.

Die Minderheit II beantragt Ihnen nämlich, auf der ganzen Linie dem Ständerat zu folgen und die Rente bei vorzeitigem Rücktritt um den versicherungstechnischen Gegenwert der vorbezogenen Leistungen zu kürzen. Für diesen Antrag sprechen die folgenden sieben Argumente:

1. Angesichts der Finanzlage und der finanziellen Zukunftsperspektiven unserer AHV dürfen und können wir es uns nicht leisten, ohne Not Zusatzausgaben in dreistelliger Millionenhöhe zu beschliessen. Wir alle wissen zudem, dass wir für die Zukunft der AHV - damit sie bezahlbar bleibt - eine zusätzliche Mehrwertsteuererhöhung beschliessen müssen. Umso weniger lässt sich eine sozialpolitisch fragwürdige Abfederung irgendwelcher Art rechtfertigen.

2. Eine Rentenkürzung nach versicherungstechnischen Grundsätzen verwehrt niemandem einen vorzeitigen Ruhestand, weil nämlich auch beim Rentenvorbezug - das hat Frau Goll verschwiegen - ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen im Bedarfsfall besteht. Damit wird - das betone ich - gleichzeitig verhindert, dass auch Personen, welche gar nicht darauf angewiesen sind, in den Genuss einer sozialen Abfederung kommen.

3. Die versicherungstechnische Kürzung ist umso gerechtfertigter, als der bisherige Kürzungssatz von 6,8 Prozent bekanntlich auf 5,4 Prozent gesenkt werden soll.

4. Die versicherungstechnische Kürzung entspricht auch dem Gebot der Gleichbehandlung gegenüber all jenen Versicherten, welche ihre Beiträge bis zum ordentlichen Rentenalter leisten. Es ist von daher stossend, wenn diese letztlich die vorzeitigen Pensionierungen mitfinanzieren müssten.

5. Angesichts der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung und der Perspektive, das ordentliche Rentenalter früher oder später erhöhen zu müssen - nicht zu Propagandazwecken, sondern aus einer Notwendigkeit heraus -, ist jeder finanzielle Anreiz zu einem vorzeitigen Altersrücktritt ein falsches Signal.

6. Auch aus arbeitsmarktpolitischen Erwägungen ist jeder Anreiz zur vorzeitigen Pensionierung zu vermeiden. Bereits ab dem Jahre 2005 werden - das wissen wir alle - mehr Personen das ordentliche Rentenalter erreichen, als Junge neu ins Erwerbsleben nachstossen.

7. Es ist zu bedenken, dass eine soziale Abfederung in der Grössenordnung von 400 Millionen Franken, wie von der Mehrheit vorgesehen, den Bundeshaushalt mit 68 Millionen Franken zusätzlich belasten würde.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Minderheit II, dem Ständerat zu folgen und der versicherungstechnisch richtigen Kürzung zuzustimmen.